(openPR) Trier - Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Entlassung der Pille danach aus der Rezeptpflicht erklärt Ärzte für das Leben e.V.: Die Rezeptpflicht für die Pille danach ist ethisch gefordert.
Der Vorwand, die Bundesregierung werde durch die EU zu einer rezeptfreien Abgabe von Präparaten der "Pille danach" - derzeit als LNG/PiDaNa und UPA (Ella One) - gedrängt und sei von deren weitgehend positiver Wirkung als "Notfallkontrazeptiva" überzeugt, ist dringend zu hinterfragen. Aus fachärztlicher Kenntnis hemmen diese Mittel nicht nur den Eisprung, sondern je nach Zyklusphase der betroffenen Frau auch die Einnistung des frühen Embryos und treiben diesen somit ab. Bis vor einigen Jahren wurde das auf dem Markt befindliche Gestagen PiDaNa daher sachgemäß "Interzeptivum" bezeichnet. Bei dem Einsatz als "Pille danach" werden diese Medikamente in einem Vielfachen der üblichen Dosis verabreicht. Der Einsatz von UPA bei Myombehandlung, also außerhalb des Eierstocks, ist beispielsweise mit 5 mg erfolgreich; in der Notfallverhütung gilt diese Substanz erst mit 30 mg als effektiv! Die einmalige Einnahme der PIDANA zum Zweck "postkoitaler Kontrazeption" enthält gegenüber der verhütenden Minipille deren 50-fache Dosis an Levonorgestrol.
Hormoneinnahmen in dieser Höhe verursachen Kopfschmerzen, Schwindel, Durchfälle, Erbrechen, Depressionen, Blutgerinnsel (Thrombosen mit Emboliegefahr) sowie Schäden an Herz und Leber. Bei UPA treten gehäuft Blutungsstörungen in der Gebärmutter, Tremor, Hautausschläge, Reizbarkeit, Appetitstörungen, sowie emotionale Störungen und solche der Libido hinzu. Die aufgeführten gefäßbedingten Gefährdungen sind bei Raucherinnen und bei Frauen mit Bluthochdruck, Übergewicht, Migräne oder Stoffwechselstörungen wie Diabetes mellitus besonders ausgeprägt.
Beide Präparate verändern den Stoffwechsel im inneren Genitalbereich und gefährden somit den Verlauf einer bereits bestehenden Schwangerschaft. Häufige Einnahme dieser Substanzen kann zudem den Transport der frühen Embryos im Eileiter verzögern und somit zu gefährlichen Eileiterschwangerschaften führen.
Bei dieser Fülle an ernsten Gefährdungen der Frau ist eine ärztliche Beratung unumgänglich. Ferner erscheint die wissenschaftliche Aufarbeitung bislang noch ungeklärter Wirkungen und die Entwicklung von einfachen Verfahren zur Bestimmung der Zyklusphase (z. B. die vor Ort-Messung des LH-Spiegels im Serum) dringlich, um einerseits das Abtreiben eines Menschen im frühesten Entwicklungsstadium zu vermeiden und andererseits durch zweifelsfreie Bestimmung der kurzen Fruchtbarkeitsphase manche gefährdende Einnahme zu vermeiden.
i. A. des Vorstands der Ärzte für das Leben e.V.: Dr. med. Maria Overdick-Gulden







