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Betriebliches Eingliederungsmanagement – Schritt für Schritt zurück in den Job

(openPR) Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber jedem Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten! Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers zu erhalten. Durch frühzeitige Intervention, sichert BEM auch die individuellen Chancen des Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz zu behalten. Mit Maßnahmen wie zum Beispiel, die Verbesserung des Betriebsklimas oder Maßnahmen der Arbeitsorganisation zum Abbau von Stress, erhalten Arbeitgeber langfristig die Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeiter und begegnen damit dem demographischen Wandel.
Denn das Risiko, aufgrund schwerer körperlich Arbeit nicht bis zur Rente arbeiten zu können, ist hoch. Durch psychische Belastungen wie hohen Arbeitsdruck, Stress und den Zwang Gefühle zu verbergen steigt es zusätzlich. Gesundheitsberufe sind daher besonders betroffen. Aufgrund des demographischen Wandels sind immer mehr ältere als jüngere Menschen arbeitstätig, die potentiell anfälliger für Krankheiten sind. Arbeitgeber sind mit 500.000 krankheitsbedingten Kündigungen pro Jahr konfrontiert. Mit systematischen BEM können sie diesem endgültigen Arbeitsausfall vorbeugen. Erfolgreiches BEM entlastet die Sozialkassen durch Vermeidung von Krankengeldzahlungen oder Erwerbsminderungsrenten und sichert die Beschäftigungsfähigkeit insbesondere älterer Menschen.

„Der Arbeitgeber profitiert von betrieblichem Eingliederungsmanagement, weil er dadurch Fehlzeiten reduziert, die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit fördert und so die Personalkosten senkt“, so Prof. Hans Eberhardt, stellvertretender Vorsitzender des DUK Versorgungswerk e.V.

Die Arbeitnehmer kann BEM von Arbeitslosigkeit und Frühverrentung schützen. Allerding werden Mitarbeiter nicht zum BEM gezwungen – die Teilnahme ist freiwillig.

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