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Rauchwarnmelderpflicht für alle Wohnungen in Hessen ab 1. Januar 2015

19.12.201418:42 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Ab 1. Januar 2015 müssen alle Wohnungen in Hessen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Bis 31.12.14 gilt für bereits bestehende Wohnungen eine Übergangsregelung. Informationen über Auswahl des richtigen Warnmelders, Inbetriebnahme und Ausstattung der Räume bietet unter anderem auch die Ingenieurkammer Hessen mit ihrem Beraterangebot und dem Flyer „Sicherheit durch Rauchwarnmelder“.

Wiesbaden, 19. Dezember 2014. – Bis zum Weihnachtsfest sind es noch wenige Tage. In vielen Wohnungen wird der Tannenbaum geschmückt sein. Echtkerzen sorgen nicht nur an Baum oder Adventskranz für eine besonders besinnliche Stimmung und warme Atmosphäre. Doch Obacht, denn genau diese Kerzen wurden schon so manchem zum Verhängnis, weil sie unbeaufsichtigt blieben oder ein Luftzug sie mit leicht entflammbaren Gegenständen in Kontakt brachte. Wie gut, dass es Rauchwarnmelder gibt, die bei Rauchentwicklung frühzeitig schrille Alarmsignale aussenden, die man selbst im Tiefschlaf nicht überhört. Richtig eingesetzt und ordnungsgemäß angebracht, retten sie Leben. In Hessen müssen Rauchwarnmelder ab 1. Januar 2015 nicht mehr nur in Neu- und Umbauten, sondern auch in bestehenden Wohnungen vorhanden sein: Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.
Für die Erstausrüstung mit Rauchwarnmeldern sind Bauherr, Eigentümer oder Vermieter zuständig. Die regelmäßige Prüfung, ob das Gerät noch funktioniert, sowie den Batteriewechsel müssen Mieter oder Selbstnutzer vornehmen. Nach zehn Jahren sollte der Warnmelder ausgetauscht werden.

Ingenieurkammer Hessen bietet Informationen

Die Ingenieurkammer Hessen bietet auf ihrer Website einen Flyer mit wichtigen Informationen zur Auswahl des richtigen Rauchwarnmelders, zur Inbetriebnahme und zum optimalen Schutz innerhalb der ganzen Wohnung an. http://www.ingkh.de/fileadmin/daten/ingkh/pdf/publikationen/IngKH_Rauchmelder_web.pdf. Darüber hinaus finden Interessierte über die Ingenieursuche auf der Website der Kammer, unter www.ingkh.de, Experten, die zum Thema Brandschutz beraten. Auch telefonisch vermittelt die Kammer den passenden Ingenieur rund um Brandschutz-Themen. (Telefon: 0 6 11 – 97 45 7 – 0)

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