(openPR) Die Bundesregierung plant, den ursprünglich zur Finanzierung der Kosten der Deutschen Einheit eingeführten Solidaritätszuschlag nach seinem Auslaufen in 2019 in anderer Form weiterzuführen. Der Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte (bdvb e.V.) hat dieses Vorgehen scharf kritisiert: Er sieht die Glaubwürdigkeit der Politik und die Steuergerechtigkeit gleichermaßen gefährdet.
Die schwarze Null steht. Die Steuereinnahmen des Bundes belaufen sich in 2014 auf geschätzte 640,9 Milliarden Euro. Der Arbeitskreis Steuerschätzung prognostiziert, das Steueraufkommen werde bis 2019 auf 760,3 Milliarden Euro ansteigen. Vor dem Hintergrund solcher Rekordmeldungen sieht der bdvb e.V. keinen Grund, von der ursprünglichen Planung abzuweichen und den „Soli“ mit Hilfe von Taschenspielertricks verdeckt fortzuführen.
„Im laufenden Jahr wird der Bund voraussichtlich 15 Milliarden Euro aus dem Solidaritätszuschlag einnehmen. Lediglich die Hälfte hiervon fließt im Rahmen des Solidarpakts II an die Bundesländer. Der Soli ist damit längst zu einer weiteren Finanzierungsquelle für den Bundeshaushalt geworden und wird in Teilen entgegen seiner eigentlichen Bestimmung eingesetzt“, so Peter Herrmann, Präsident des bdvb e.V.
„Macht die Politik ernst mit der Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommenssteuer, wie sie derzeit diskutiert wird, wird ihr das nicht nur als Wortbruch ausgelegt werden. Es würde gleichzeitig die Annahme bestätigen, dass Politiker nicht wirtschaften können und Steuern zwar eingeführt, niemals aber abgeschafft werden“, so Herrmann weiter. Zudem sei die Integration in die Einkommenssteuer sozialpolitisch problematisch und treffe insbesondere die Bezieher geringer Einkommen, die bislang vom Solidaritätszuschlag befreit waren.
Herrmann: „Es ist unstrittig, dass ein Staat Geld braucht, um seinen Aufgaben nachzukommen und zu investieren. Doch es ist völlig inakzeptabel, wenn der Bund trotz Rekordeinnahmen außer Stande ist, sich an seine Versprechen zu halten. Allenfalls eine streng zweckgebundene Verwendung der durch die Fortführung des Solis eingenommenen Mittel – beispielsweise für wichtige Infrastrukturprojekte – könnte dem Steuerzahler einsichtig gemacht werden.“











