openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bundesgerichtshof: Weiterentwicklung der Swap-Rechtsprechung

Bild: Bundesgerichtshof: Weiterentwicklung der Swap-Rechtsprechung
Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck.
Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck.

(openPR) Am 09.12.2014 findet vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung über Schadensersatzansprüche aus Swap-Geschäften statt. Im konkreten Fall handelt es sich um einen sog. Cross-Currency-Swap. Dieser ist weniger kompliziert strukturiert als der Spread-Ladder-Swap der Deutschen Bank, der als bisher einziger Swap 2011 vor dem BGH verhandelt wurde.



Es ist bei dem morgigen Termin eine Klarstellung über die erforderlichen Aufklärungspflichten zu erwarten. Ebenso wird eine Aussage darüber erwartet, ob auch bei weniger kompliziert strukturierten Swaps ein schwerwiegender Interessenkonflikt und damit einhergehend eine Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert bestand. Die anstehende Entscheidung ist auch deswegen von besonderer Bedeutung, weil eine Sparkasse den Abschluss der Swap-Geschäfte empfohlen hat. Abgeschlossen allerdings wurden dann die Produkte mit der LBBW. Schließlich ist eine weitere Abgrenzung zwischen einem bekannten allgemeinen Gewinnerzielungsinteresse der Bank und einem nicht erkennbaren Eigeninteresse durch die Strukturierung zulasten des Kunden zu erwarten.

Hintergrund-Information/Historie:

Mit Urteil vom 22.03.2011 hatte der XI. Zivilsenat (Bankensenat) des Bundesgerichtshofs die Deutsche Bank wegen einer Beratungspflichtverletzung verurteilt. Gegner der Deutschen Bank war damals die Firma Ille, deren Rechtsanwalt, Dr. Jochen Weck (Rössner Rechtsanwälte), der Deutschen Bank diverse Pflichtverletzungen, insbesondere auch die Strukturierung zu Lasten der Kunden, vorgeworfen hatte. Der Bundesgerichtshof attestierte der Deutschen Bank in der Folge einen schwerwiegenden Interessenkonflikt bei ihrer Kundenberatung. Die Deutsche Bank habe den Spread-Ladder-Swap bewusst zulasten des Kunden und zu ihren eigenen Gunsten strukturiert. Daraus sei ein sog. anfänglicher negativer Marktwert entstanden, über den die Bank ihre Kunden aufzuklären habe. Dieser anfängliche negative Marktwert sei gerade Ausdruck des schwerwiegenden Interessenkonflikts, in dem sich die Deutsche Bank befand. Diesen schwerwiegenden Interessenkonflikt habe der Kunde – anders als ein allgemeines Gewinnerzielungsinteresse einer Bank – nicht erkennen können.

In der Folgezeit argumentierten die Banken, der anfängliche negative Marktwert resultiere lediglich aus der zulässigen Einpreisung von Margen. Darin komme insofern lediglich das allgemeine Gewinnerzielungsinteresse der Bank zum Ausdruck, das der Bundesgerichtshof für so offenkundig hält, dass die Bank darüber nicht aufklären müsse.

Der Bundesgerichtshof selbst hält nach eigener Aussage des (zum 31.10.2014 im Ruhestand befindlichen) Vorsitzenden des Bankensenats, Ulrich Wiechers, eine Weiterentwicklung der Swap-Rechtsprechung und deren Anpassung auf andere Swap-Produkte anderer Banken für erforderlich. Bislang hatten diverse Banken diese Weiterentwicklung verhindert, indem z. B. kurz vor einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof die Streitigkeit aufgrund von Vergleichsangeboten und –abschlüssen beendet wurden. Mittlerweile liegen dem Bundesgerichtshof allerdings zahlreiche Fälle zur Entscheidung vor.

Von der weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist eine konkrete Auswirkung auf zahlreiche, bei Gerichten der unteren Instanzen anhängigen Swap-Fälle zu erwarten.
Gerne übermitteln wir Ihnen weitere Hintergrundinformationen. Für die Beantwortung von Fragen, steht Dr. Jochen Weck persönlich sowohl vor dem Termin direkt vor Ort (Karlsruhe) als auch nach dem Termin – auch telefonisch - zur Verfügung.

Mehr Informationen: http://www.roessner.de/swaps-derivate


oder wenden Sie sich an:

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 830366
 183

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bundesgerichtshof: Weiterentwicklung der Swap-Rechtsprechung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rössner Rechtsanwälte

Bild: BGH Urteil vom 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15 - Darlehensgebühr in Bausparverträgen unwirksamBild: BGH Urteil vom 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15 - Darlehensgebühr in Bausparverträgen unwirksam
BGH Urteil vom 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15 - Darlehensgebühr in Bausparverträgen unwirksam
Die Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die in den Vorinstanzen vor dem LG Heilbronn mit Urteil vom 21. Mai 2015, Az. Bi 6 O 50/15, und dem OLG Stuttgart mit Urteil vom 19. November 2015, Az. 2 U 75/15, zunächst erfolglos geblieben war, obsiegte vor dem BGH. Dieser erklärte die mit Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens in Höhe von 2 Prozent des Bauspardarlehens fällige und dem Bauspardarlehen zugeschlagene "Darlehensgebühr" mit Urteil vom 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15 für unwirksam, da sie den Ku…
Bild: BGH verhandelt am 08.11.2016 zur Darlehensgebühr bei BauspardarlehenBild: BGH verhandelt am 08.11.2016 zur Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen
BGH verhandelt am 08.11.2016 zur Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen
Die Bausparkassen verlangten bis vor wenigen Jahren mit Beginn der Darlehensauszahlung eine sog. Darlehensgebühr, deren Höhe in der Regel 2 % des Bauspardarlehens betrug und diesem hinzugerechnet wurde. Diese Darlehensgebühr führte an den für den Firmensitz der Bausparkassen zuständigen Amtsgerichten zu einer Klageflut. Nun wird der BGH zunächst in den Verfahren XI ZR 477/15 und XI ZR 552/15 über die Rechtmäßigkeit der Darlehensgebühr entscheiden, in denen vorinstanzlich nur die Kläger des Verfahrens XI 477/15 vor dem Amtsgericht Ludwigsbur…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Deutsche Bank: Berufungsrücknahme im Harvest-Swap-VerfahrenBild: Deutsche Bank: Berufungsrücknahme im Harvest-Swap-Verfahren
Deutsche Bank: Berufungsrücknahme im Harvest-Swap-Verfahren
… eine Berufung in einem Swapverfahren zurückgenommen. Das Landgericht Wuppertal hatte zuvor die Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt und sich dabei auf die BGH-Swap-Rechtsprechung (Az. XI ZR 33/10) berufen. Das Wuppertaler Urteil fußte auf dem Aufklärungsversäumnis der Bank über den anfänglichen negativen Marktwert des angebotenen Harvest Swaps. …
Bild: Fünf Feststellungen zum zweiten Swap-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2015Bild: Fünf Feststellungen zum zweiten Swap-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2015
Fünf Feststellungen zum zweiten Swap-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2015
… in Swap-Fällen. Die in Finanzkreisen mit großer Spannung erwartete Begründung liegt nun vor. Im Ergebnis bleibt der Bundesgerichtshof bei seiner Swap-Rechtsprechung. Darüber hinaus konkretisiert er die Aufklärungspflichten bei Swap-Verträgen. Im Einzelnen lassen sich fünf konkrete Feststellungen ableiten: 1. Feststellung: Ergänzende Rechtsprechung des …
Bild: Falschberatung bei Cross Currency Swap - DZ Bank verurteiltBild: Falschberatung bei Cross Currency Swap - DZ Bank verurteilt
Falschberatung bei Cross Currency Swap - DZ Bank verurteilt
Das Landgericht (LG) Ellwangen hat die DZ Bank zu Schadensersatz in sechsstelliger Höhe verurteilt. Eine Gesellschaft war im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Windkraftanlage falsch beraten worden und hatte geklagt. Die Klägerin hatte sich 2009 wegen der Finanzierung der Anlage an die DZ Bank gewandt. Diese empfahl den Abschluss eines Zins- und Währungsswap (sog. Cross Currency Swaps - CCS). Ein CCS, so die Bank, sei ein synthetisches Geschäft und mache aus einem Eurodarlehen ein CHF-Darlehen. Die Klägerin könne so von dem günstigen Z…
Falschberatung bei Cross Currency Swap - DZ Bank verurteilt
Falschberatung bei Cross Currency Swap - DZ Bank verurteilt
Das Landgericht (LG) Ellwangen hat die DZ Bank zu Schadensersatz in sechsstelliger Höhe verurteilt. Eine Gesellschaft war im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Windkraftanlage falsch beraten worden und hatte geklagt. Die Klägerin hatte sich 2009 wegen der Finanzierung der Anlage an die DZ Bank gewandt. Diese empfahl den Abschluss eines Zins- und Währungsswap (sog. Cross Currency Swaps - CCS). Ein CCS, so die Bank, sei ein synthetisches Geschäft und mache aus einem Eurodarlehen ein CHF-Darlehen. Die Klägerin könne so von dem günstigen Z…
Bild: CMS Spread Ladder Swap: Verjähren Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bank Ende 2014?Bild: CMS Spread Ladder Swap: Verjähren Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bank Ende 2014?
CMS Spread Ladder Swap: Verjähren Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bank Ende 2014?
In den Jahren 2003 – 2006 hat die Deutsche Bank AG mittelständischen Unternehmen das Produkt des CMS Spread Ladder Swap zur sog. „Zinsoptimierung“ angeboten. Dass es sich dabei jedoch um ein hochspekulatives Geschäft mit einem für den Kunden unbegrenzten Verlustrisiko handelte, darüber wurde vor Abschluss nicht aufgeklärt. Vielmehr erfolgte eine Risikoverharmlosung, indem Kunden mit einem „theoretisch unbegrenzten Verlustrisiko“ in scheinbarer Sicherheit gewogen wurden. Ebenso wenig wurden Kunden über einen anfänglichen negativen Marktwert …
Currency Related Swap: Wette mit falschem Etikett
Currency Related Swap: Wette mit falschem Etikett
Der Currency Related Swap (CRS) ist ein Produkt der HypoVereinsbank. Es handelt sich um eine Wette auf den Verlauf des Wechselkurses Schweizer Franken und Euro (CHF/EURO). Es handelt sich tatsächlich um Optionen, die der Kunde als Stillhalter an die HypoVereinsbank verkauft. Diese Wette war jedoch falsch etikettiert worden von der HypoVereinsbank, die das Geschäft als Swap ihren Kunden anbot. So kam es, dass die Bank den CRS (Currency Related Swap) in Massen an Mittelständler brachte. Die Bank hatte sich damit eine völlig neue Zielgruppe für …
Bild: Mittelständische Unternehmen und Kommunen erwarten BGH Rechtsprechung zu Zins-Swap-VerträgenBild: Mittelständische Unternehmen und Kommunen erwarten BGH Rechtsprechung zu Zins-Swap-Verträgen
Mittelständische Unternehmen und Kommunen erwarten BGH Rechtsprechung zu Zins-Swap-Verträgen
Wie bereits berichtet hatten in den letzten Jahren Banken mittelständischen Unternehmen und kommunalen Einrichtungen Zinssatz-Swap-Verträge als Anlageprodukte empfohlen. In einer Reihe von gerichtlichen Verfahren werden nunmehr die Banken auf Verlustausgleich aus diesen Geschäften in Anspruch genommen. Die erstinstanzliche Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich, so dass mit Spannung eine entsprechende BGH-Rechtsprechung erwartet wird. Heute verhandelt der Bundesgerichtshof über die Klage eines mittelständischen Unternehmens gegen die Bank …
Bild: Swap-Schäden: Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der KommunenBild: Swap-Schäden: Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Kommunen
Swap-Schäden: Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Kommunen
Am Dienstag, den 22.03.2016, hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit Schäden einer Kommune auseinandergesetzt, die dieser durch den Abschluss von Swap-Geschäften entstanden sind. Er behandelte den Fall der Stadt Hückeswagen, einer Kommune aus Nordrhein-Westfalen mit 16.000 Einwohnern. Diese hatte mit der ehemaligen WestLB auf deren Empfehlung einige Swap-Verträge abgeschlossen und dabei Verluste in Millionenhöhe erlitten. In seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Position der Kommunen erheblich gestärkt. Er stellte zunäch…
Bild: BGH fällt zweites Swap-Urteil: Sparkasse empfahl Cross-Currency-SwapBild: BGH fällt zweites Swap-Urteil: Sparkasse empfahl Cross-Currency-Swap
BGH fällt zweites Swap-Urteil: Sparkasse empfahl Cross-Currency-Swap
… eines Obsiegens der jeweilige Kläger durch ein großzügiges Vergleichsangebot dazu bewegt, seine Revision zum Bundesgerichtshof zurückzunehmen. Damit wurden eine Weiterentwicklung der Swap-Rechtsprechung und damit eine gebotene Rechtsfortbildung verhindert. 2. Rechtsfortbildung erforderlich Nun kommt es am 09.12.2014 zu der selbst vom XI. Zivilsenat …
Bild: Jetzt auch die IKB Deutsche Industriebank AG: Mittelstand mit Swaps geschädigtBild: Jetzt auch die IKB Deutsche Industriebank AG: Mittelstand mit Swaps geschädigt
Jetzt auch die IKB Deutsche Industriebank AG: Mittelstand mit Swaps geschädigt
Ein CHF-Limes Swap (also ein Swap auf Basis des Schweizer Franken) verursachte Schäden in Millionenhöhe. In zwei Urteilen vom 10.04.2014 (Aktenzeichen: Az. 32 O 93/12 und Az.32 O 122/12) hat das Landgericht (LG) Düsseldorf die IKB zu Schadensersatz in Höhe von knapp 8,5 Millionen Euro verurteilt. Hintergrund der Verurteilungen waren hochriskante Optionsgeschäfte, die als Swaps getarnt von der IKB angeboten wurden. Das Verkaufsargument für das riskante Produkt waren angebliche Zinsoptimierungspotentiale. Unter dem Produktnamen CHF-Limes („G…
Sie lesen gerade: Bundesgerichtshof: Weiterentwicklung der Swap-Rechtsprechung