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HCI Exklusiv Multipurpose Quartett: Alle Schiffsgesellschaften insolvent

Bild: HCI Exklusiv Multipurpose Quartett: Alle Schiffsgesellschaften insolvent
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Der 2009 aufgelegte Dachfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett ist von den Insolvenzen der Schiffsgesellschaften, in die der Fonds investiert hat, betroffen. Über sämtliche Schiffsgesellschaften wurde inzwischen das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Die Insolvenzanträge waren bereits im März gestellt worden.

Im Insolvenzverfahren befinden sich jetzt die Gesellschaften Erste MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67a IN 118/14), Zweite MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67g IN 100/14), Dritte MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67a IN 120/14) und Vierte MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67g IN 101/14) eröffnet. Davon sind wiederum die Schiffe Joerg N., Christoph M., Tim B. und Rene A. betroffen.

„Für die Anleger des Dachfonds HCI Exklusiv Multipurpose kann die aktuelle Entwicklung den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten. Daher kann ich nur empfehlen, jetzt die Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen“ sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Gerade bei Schiffsfonds seien die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nicht schlecht. Denn: „Immer wieder ist es schon bei der Anlageberatung zu Fehlern gekommen. So wurden beispielsweise Schiffsfonds auch an ausdrücklich sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, obwohl Schiffsfonds riskante und spekulative Geldanlagen sind. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken. Da Schiffsfonds stark von der globalen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind, sind die Anleger einigen Risiken ausgesetzt. Lange Laufzeiten und die erschwerte Handelbarkeit zählen u.a. auch noch dazu. „Darüber hätten die Anleger zwingend aufgeklärt werden müssen. Zumal sich 2009 die Krise der Containerschifffahrt und damit auch vieler Schiffsfonds bereits abgezeichnet hat“, so Cäsar-Preller.

Haben die Banken nicht nur die Risiken verschwiegen, sondern auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) ist das ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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