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Dr. Thomas Motz neuer Vorstandsvorsitzender des Medizinrechtsanwälte e.V.

18.11.201418:08 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Dr. Thomas Motz neuer Vorstandsvorsitzender des Medizinrechtsanwälte e.V.

(openPR) Dr. jur. Thomas Motz ist neuer Vorsitzender des Medizinrechtsanwälte e.V. Der Fachanwalt für Medizinrecht aus Lübeck löst im Amt Dr. jur. Britta Specht ab, ebenfalls Fachanwältin für Medizinrecht. Motz war zuvor zehn Jahre Stellvertretender Vorsitzender des Medizinrechtsanwälte e.V.

Dr. Thomas Motz, Partner der Sozietät „Dr. Bergmann, Dr. Schulz, Dr. Motz“ gehört seit 2001 zu den Vertrauensanwälten des Medizinrechts-Beratungsnetzes. Das vom Medizinrechtanwälte e.V. getragene Netzwerk bietet Patienten und Ärzten bei Fragestellungen im Arzthaftungsrecht, medizinnahen Sozialrecht oder ärztlichen Berufsrecht ein kostenfreies juristisches Orientierungsgespräch. „Der hervorragenden Arbeit meiner Amtsvorgängerin Dr. Britta Specht verdanken wir“, so Motz, „dass das Netzwerk heute deutschlandweit engmaschig ausgebaut ist. Das heißt: Jeder Ratsuchende findet in der Nähe seines Wohnortes einen auf sein Anliegen spezialisierten Vertrauensanwalt.“

Patienten nehmen das Medizinrechts-Beratungsnetz vornehmlich wegen vermuteter Behandlungsfehler in Anspruch, oder weil ihre Krankenkasse Leistungen ablehnt. Der Bedarf für eine kostenfreie erste juristische Anlaufstelle im Medizinrecht sei seit der Gründung des Netzwerks im Jahr 2000 unverändert spürbar, berichtet Motz. „Eine unverbindliche erste Orientierung senkt die ansonsten meist große Schwellenangst, einen Anwalt hinzuzuziehen.“ Im Orientierungsgespräch finden Ratsuchende erste Antworten, etwa welche Schritte in den individuellen Fällen aussichtsreich erscheinen oder welche Prozesskosten und -laufzeiten zu erwarten wären.

Zudem veranstaltet der Medizinrechtsanwälte e.V. den Deutschen Medizinrechts-tag, den jährlichen gemeinsamen Kongress von Medizinrechtsanwälten, Ärzten und weiteren Akteuren der Gesundheitsbranche.

Mehr Informationen zum Medizinrechtsanwälte e.V. finden Sie unter:
www.medizinrechts-beratungsnetz.de

Lübeck, 17. November 2014

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