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Über die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung

11.11.201418:24 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Über die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung
Gastvortrag von Prof. Dr. Ralf Kreikebohm
Gastvortrag von Prof. Dr. Ralf Kreikebohm "Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung"

(openPR) Wie wichtig die Verlässlichkeit der Sozialversicherungssysteme ist, zeigen nicht nur das im Frühjahr verabschiedete Rentenpaket der Bundesregierung, sondern auch die Folgen der Wirtschaftskrise seit 2008. Auf Einladung von Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller, Professor für Allgemeine BWL mit dem Schwerpunkt Finanzmanagement, hielt kürzlich der Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, Prof. Dr. Ralf Kreikebohm, einen Gastvortrag am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Harz über „Die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung“.



Rektor Prof. Dr. Armin Willingmann hieß den Gastreferenten, der Honorarprofessor der TU Braunschweig ist, persönlich willkommen und hob in seiner Begrüßung hervor, dass sich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) durch ein sehr engagierte Kooperation mit Hochschulen auszeichne. Besonders gefreut habe ihn - so der Rektor - die Meldung vom Jahresanfang, dass die DRV eine Stiftungsprofessur an der Fachhochschule Nordhausen finanziere. Hier zeige sich, dass diese Form der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft für beide Seiten Vorteile biete. Entsprechend stolz sei man an der Hochschule Harz, seit 2007 vier Stiftungsprofessuren eingeworben zu haben. „Und selbstverständlich sind wir auch für weitere Projekte dieser Art offen“, schloss der Rektor augenzwinkernd seine Begrüßung.

Anschließend führte Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller den Gast ein. Sodann wandte sich Prof. Kreikebohm zunächst den für ihn zentralen Begriffen Solidarität und Subsidiarität zu und erklärte, wie diese die gesetzliche Rentenversicherung prägen: „Solidarität meint insbesondere die Bereitschaft, anderen in Notsituationen moralisch oder materiell zu helfen.“ Dabei gehe es nicht nur um die Sicherung der physischen Existenz, genauso wichtig seien Teilhabe und die Chance zur Entwicklung der Individualität. Durch die Solidarität werde das individuelle Risiko gemindert: „So wird die Solidarität zur Voraussetzung für die Individualität.“ Subsidiarität bedeute, dass der Staat es seinen Bürgern ermöglichen müsse, seine Solidargemeinschaft selbst zu gestalten, er also die Individualität seiner Bürger achte. Er dürfe nur Dinge von übergeordnetem Interesse regeln, wie z.B. die Vorgabe einer Konfliktordnung. Die gesetzliche Rentenversicherung ist für ihn daher eine gute Kombination von Individualität und Solidarität: „Der Staat organisiert die Vorsorge, der Einzelne betreibt sie. Eigenvorsorge findet also auch in der Sozialversicherung statt“, so Kreikebohm.

Abschließend verwies er auf die Herausforderungen, denen sich die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft stellen muss, wie die immer stärkere Abweichung von „normalen“ Arbeitsverhältnissen, die zunehmende Individualisierung der Lebenswelten und die steigenden Mietpreise. „Die solidarische Alterssicherung ist eine Investition für den sozialen Frieden und die Stabilität unserer Gesellschaft. Die sozialen Sicherungssysteme und insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung brauchen keinen Schutzschirm; sie sind der Schutzschirm der Gesellschaft“, betonte Kreikebohm abschließend.

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