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Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird ab 2015 schwieriger

11.11.201418:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird ab 2015 schwieriger
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung werden voraussichtlich ab dem 1. Januar 2015 deutlich verschärft. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird wahrscheinlich im Dezember verabschiedet.

Für Steuersünder, die mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren wollen, wird die Zeit also langsam knapp. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden warnt dennoch vor Schnellschüssen: „Natürlich ist es ratsam, eine Selbstanzeige noch in diesem Jahr abzugeben, da es ab 2015 wahrscheinlich nicht nur schwieriger, sondern auch teurer wird. Aber eine Selbstanzeige muss gut vorbereitet sein. Kleine Fehler reichen aus und die Selbstanzeige ist unwirksam, so dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Daher sollte eine Selbstanzeige nur mit anwaltlicher Hilfe verfasst werden.“

Der Gesetzesentwurf sieht u.a. vor, dass die Selbstanzeige nur noch dann komplett strafbefreiend wirken kann, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt. Bisher liegt diese Grenze bei 50.000 Euro. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge fällig: Bis 100.000 Euro hinterzogener Steuern zehn Prozent, zwischen 100.000 und einer Million Euro 15 Prozent und bei Beträgen über einer Million Euro 20 Prozent. Außerdem müssen die Steuerschulden zzgl. Zinsen und Strafzuschlag innerhalb einer kurzen Frist beglichen werden, damit die Selbstanzeige wirkt. Auch der
Berichtigungszeitraum für die Steuerangaben verdoppelt sich von fünf auf zehn Jahre. Weiterhin gilt, dass die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden muss und vollständig sein muss.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Es ist klar, dass die Selbstanzeige schwieriger und teurer wird. Aber sie wird auch weiterhin möglich sein. Entscheidend ist, dass sie alle nötigen Unterlagen enthält und die Ermittlungsbehörden dem Steuersünder noch nicht auf der Spur sind. Angesichts der verstärkten Kooperation der Staaten untereinander, bei der auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz mitziehen, ist die Selbstanzeige nach wie vor der geeignete Weg einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen.“

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

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