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Probezeit ist kein rechtsfreier Raum

28.10.201408:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Probezeit ist kein rechtsfreier Raum
Rechtsanwalt Salzbrunn für Arbeitsrecht in Wiesbaden
Rechtsanwalt Salzbrunn für Arbeitsrecht in Wiesbaden

(openPR) Auch in der Probezeit ist es nicht ohne weitere möglich, einen Mitarbeiter einfach so zu kündigen. So konnte die Kanzlei Rechtsanwalt Salzbrunn in einem aktuellen Fall eine Abfindung für einen Mitarbeiter erreichen, der während der Probezeit gekündigt wurde.
Eine Kündigung des Arbeitsvertrages in der Probezeit kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn sachfremde Erwägungen Anlass zur Kündigung gegeben haben.
Dies kann zur Unwirksamkeit der Kündigung des Arbeitsvertrages führen. Um das Prozessrisiko zu minimieren entschied sich der Gegner das Arbeitsverhältnis lieber gegen Zahlungen einer Abfindung zu beenden.

http://www.rechtsanwaltwiesbaden.com/arbeitsrecht-rechtsanwalt-wiesbaden/

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