(openPR) Handelsrecht / Versicherungsvertreterrecht - Die DVAG ist vor dem Landgericht Mannheim im Berufungsverfahren gegen einen ihrer ehemaligen Vermögensberater unterlegen. Gegenstand der Auseinandersetzung war die Rückforderung von Provisionsvorschüssen, welche wegen Stornierung der ihnen zugrundeliegenden Versicherungsverträge zurückgefordert wurden.
Hatte die DVAG in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht noch obsiegt, teilte das Landgericht Mannheim die Ansicht der beklagten Partei, dass die DVAG nicht ausreichend konkret die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs vorgetragen hat.
Weitere Ausführungen sowie der im Rahmen des Rechtsstreits ergangen Hinweisbeschluss und das ergangene Urteil als PDF-Dokument finden Sie unter http://www.rae-greus.de/vertreterrecht-dvag/.
Über das Unternehmen
Im April 1977 gründeten die Rechtsanwälte Dr. Ralf Gréus und Dr. Wilfried Schneider die Kanzlei in der Heidelberger Innenstadt.
Beide konzentrierten sich früh auf Teilrechtsgebiete und gehören heute mit den im Lauf der Jahre gewonnenen Erfahrungen und ihrem Spezialwissen zu den Experten auf ihren Rechtsgebieten:
Dr. Gréus als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie als Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht, Dr. Schneider als Fachanwalt für Arbeitsrecht, als Fachanwalt für Familienrecht und als Mediator. Die Kanzlei wurde seit der Gründung personell planvoll erweitert. Auch räumlich ist die Kanzlei im Verlauf der vergangenen Jahre sukzessive gewachsen. Zunehmend hat sie sich über Heidelberg hinaus in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar einen guten Ruf als Baurechtskanzlei erworben.
Drei Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht und zwei Fachanwälte für Verwaltungsrecht sind spezialisiert in privaten und öffentlichen Bau- und Planungsangelegenheiten für öffentliche und private Auftraggeber tätig.
Weitere Schwerpunkte liegen im privaten und gewerblichen Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit weiteren zwei Fachanwälten sowie im Arbeitsrecht mit drei Fachanwälten.
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