Urteil AG Sinsheim 17.09.2014 - 3 C 97/14 Filesharing
(openPR) Kurz und bündig hat das Amtsgericht Sinsheim am 17. September 2014 die Klage eines Urheberrechtsinhabers auf Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie und Ersatz der für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltsgebühren abgewiesen. Zur Begründung verwies das Amtsgericht auf die vorstehend zitierte "bearshare" Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Durch den Vortrag des Beklagten, in seinem Haushalt nutzten volljährige Familienmitglieder den Internetanschluss mit, sei der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast entsprochen. Das Urteil finden sie in Form eines PDF-Dokuments unter http://www.rae-greus.de/filesharing/.
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69123 Heidelberg
Über das Unternehmen
Im April 1977 gründeten die Rechtsanwälte Dr. Ralf Gréus und Dr. Wilfried Schneider die Kanzlei in der Heidelberger Innenstadt.
Beide konzentrierten sich früh auf Teilrechtsgebiete und gehören heute mit den im Lauf der Jahre gewonnenen Erfahrungen und ihrem Spezialwissen zu den Experten auf ihren Rechtsgebieten:
Dr. Gréus als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie als Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht,
Dr. Schneider als Fachanwalt für Arbeitsrecht, als Fachanwalt für Familienrecht und als Mediator. Die Kanzlei wurde seit der Gründung personell planvoll erweitert.
Auch räumlich ist die Kanzlei im Verlauf der vergangenen Jahre sukzessive gewachsen. Zunehmend hat sie sich über Heidelberg hinaus in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar einen guten Ruf als Baurechtskanzlei erworben.
Drei Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht und zwei Fachanwälte für Verwaltungsrecht sind spezialisiert in privaten und öffentlichen Bau- und Planungsangelegenheiten für öffentliche und private Auftraggeber tätig.
Weitere Schwerpunkte liegen im privaten und gewerblichen Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit weiteren zwei Fachanwälten sowie im Arbeitsrecht mit drei Fachanwälten.
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