(openPR) Mecklenburg-Vorpommern stärkt den Datenschutz durch die Etablierung eines eigenen Datenschutzgütesiegels. In einem höchsten Datenschutz-Standards entsprechendem Prüfverfahren wird von EuroPriSe im Benehmen mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern das Gütesiegel verliehen. Die Auszeichnung bescheinigt dem siegeltragenden Produkt und/oder Prozess die Vereinbarkeit mit den Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Öffentliche Stellen des Landes, wie Kommunal- und Landesverwaltung, Schulen und Krankenhäuser, haben die Produkte mit dem Datenschutzgütesiegel vorrangig einzusetzen.
Durch die Tätigkeit von EuroPriSe als Zertifizierungsstelle kann das Gütesiegel Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern von der langjährigen Erfahrung von EuroPriSe mit dem europäischen Gütesiegel und von der hohen Qualität der insoweit bereits etablierten Verfahren und Kriterien profitieren. EuroPriSe bietet nun neben dem einzigen anerkannten europäischen Siegel auch ein staatliches deutsches Siegel an. Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, beide Siegel im Rahmen eines „Kombiverfahrens“ zu erwerben. EuroPriSe hat bereits Interessenten für das Gütesiegel Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern gewonnen und wird in Kürze mit den ersten Pilotzertifizierungen beginnen.
Das Verfahren zur Verleihung des Gütesiegels Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern beginnt mit der Antragstellung durch den Produkthersteller/die Vertriebsfirma. Dieser Antrag ist an EuroPriSe zu richten. Aus dem Register der bei EuroPriSe für das Siegel akkreditierten Sachverständigen wählt der Antragsteller Sachverständige aus, welche die technische und rechtliche Evaluierung vornehmen und ein Gutachten hierzu erstellen. Dieses Gutachten wird dann durch EuroPriSe geprüft, wodurch Qualität und Unabhängigkeit des Verfahrens gewährleistet werden. Abschließend wird das Benehmen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern durch EuroPriSe eingeholt und das Gütesiegel verliehen.
Für Hersteller und Vertriebsfirmen ist das Gütesiegel ein Qualitätsmerkmal ihres Produktes. Mit Hilfe des Siegels können Produktanwender, Verbraucher und Konsumenten auf den ersten Blick die Konformität mit den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern feststellen. Der Einsatz gütesiegeltragender Produkte in der privaten Wirtschaft verschafft in Zeiten der Unsicherheit über die Verarbeitung personenbezogener Daten einen Vorteil gegenüber dem Wettbewerb.











