(openPR) Das EuroPriSe Advisory Board nahm in der vergangenen Woche in Bonn seine Tätigkeit auf. Während der Sitzung wurden die Aufgaben des Boards, neue Zertifizierungsprodukte, „Dispute Resolution“ und der Ablauf der Übergangsvoraussetzungen zum „Cookie Law“ diskutiert.
Das europäische Datenschutzgütesiegel EuroPriSe ist das einzige europaweit angebotene und anerkannte Datenschutzgütesiegel. Eine der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der herausragenden Qualität der Zertifizierungen und der Unabhängigkeit der Zertifizierungsstelle war die Einrichtung des Advisory Boards im vergangenen Jahr. Dieses international besetzte Board berät die EuroPriSe-Zertifizierungsstelle (CA) in Fragen, die für die Qualität der EuroPriSe-Zertifizierungen von grundsätzlicher Bedeutung sind (z. B. Änderungen an den Kriterien- und Prüfkatalogen oder die Einführung neuer Zertifizierungsprodukte). Am 20. Januar 2015 traf sich das EuroPriSe Advisory Board zu seiner konstituierenden Sitzung in Bonn.
„Die erste Sitzung des Advisory Boards stellt einen Meilenstein in der Fortentwicklung von EuroPriSe dar“, sagt Sebastian Meissner, Leiter der EuroPriSe-Zertifizierungsstelle. „Die konstituierende Sitzung hat gezeigt, dass der in dem Board versammelte Sachverstand einen großen Beitrag zur Aufrechterhaltung der hohen Qualität von EuroPriSe leisten wird“.
Die zentralen Themen und Ergebnisse der Sitzung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
(1) Die Mitglieder des Boards verständigten sich auf die folgende Aufgabenbeschreibung für das Advisory Board: Das Board berät die EuroPriSe-Zertifizierungsstelle und gibt Stellungnahmen zu Fragestellungen von grundsätzlicher Bedeutung ab, insbesondere zu den folgenden Themen:
• Änderungen an den Prüfkatalogen (insbesondere am EuroPriSe-Kriterienkatalog)
• Einführung neuer Zertifizierungsprodukte (z. B. Websitezertifizierung oder Zertifizierung von Auftragsdatenverarbeitung)
• Meinungsverschiedenheiten zwischen EuroPriSe-Zertifizierungsstelle und EuroPriSe-Gutachtern zu technischen oder rechtlichen Grundsatzfragen
• Fragestellungen, die von EuroPriSe-Gutachtern aufgeworfen und durch den gewählten Vertreter der Gutachter dem Advisory Board präsentiert werden (zurzeit vertritt John Borking die Interessen der Gutachter im EuroPriSe Advisory Board)
(2) Die EuroPriSe-Zertifizierungsstelle stellte den gegenwärtigen Entwicklungsstand der neuen Zertifizierungsprodukte “Websitezertifizierung” und “Zertifizierung von Auftragsdaten-verarbeitung“ vor. Die anschließende Diskussion konzentrierte sich auf die Websitezertifizierung, bezüglich derer verschiedene Mitglieder des Boards auf die folgenden Aspekte hinwiesen:
• Es stellt eine Herausforderung dar, den Anwendungsbereich der neuen Websitezertifizierung hinreichend transparent für die interessierte Öffentlichkeit zu machen.
• Es besteht das Risiko, dass Siegelträger missbräuchlich versuchen, den Anwendungsbereich der Zertifizierung und den Umstand, dass dieser im Vergleich mit der Zertifizierung von Produkten und Diensten stark begrenzt ist, zu verschleiern.
Die EuroPriSe-Zertifizierungsstelle versicherte den Mitgliedern des Boards, dass EuroPriSe bereits Maßnahmen identifiziert habe, um die genannten Aspekte zu adressieren. Beispiele hierfür sind die Verwendung einer eigenständigen Siegelabbildung und andere Aktivitäten zur Herstellung von Transparenz bezüglich des Anwendungsbereichs der Websitezertifzierung.
Die Einführung der neuen Produkte „Websitezertifizierung“ und „Zertifizierung von Auftragsdatenverarbeitung“ ist für 2015 geplant. Erste Ergebnisse der Pilotprojekte zur Websitezertifizierung werden in Kürze vorliegen. Die Mitglieder des Board stimmten darin überein, die Diskussion zu den neuen Zertifizierungsprodukten während der nächsten Sitzung des Advisory Boards fortzusetzen.
(3) Das EuroPriSe Advisory Board wurde darüber informiert, dass aktuell Verfahrensvorschriften für Schlichtungsverfahren (“Dispute Resolution”) und ein entsprechendes Webformular entwickelt werden. Die Mitglieder des Boards werden um ihre Stellungnahme hierzu gebeten, sobald die Verfahrensvorschriften und das Formular fertiggestellt sind.
(4) Übereinstimmung wurde auch dahingehend erzielt, dass Siegelträger, die noch von den EuroPriSe-Übergangsvoraussetzungen zum sogenannten “Cookie Law” profitieren, innerhalb einer Übergangsfrist von drei Monaten Compliance mit Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EG (in der seit 2009 geltenden Fassung) herstellen müssen. Geschieht dies nicht, endet die Gültigkeit des entsprechenden Siegels.









