(openPR) 26.05.2003 - Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt die Kürzung der Sonderprämie für Rindfleisch mitgeteilt.
Rindfleischerzeuger in Deutschland müssen erstmals Kürzungen der Prämien für die Sonderprämie Rindfleisch hinnehmen, die im Jahr 2002 beantragt wurden und bis zum 31.06.2003 zur Bewilligung und Auszahlung anstehen. Grund der Kürzung in Höhe von 13,4 % ist die Überschreitung der Deutschland zur Verfügung stehenden nationalen Höchstgrenze von 1.536.113 prämienfähigen Tieren um 238.550 Tiere.
Insgesamt sind nach Meldung der Bundesländer 1.774.663 prämienfähige Bullen und Ochsen angemeldet worden. Der nationale Plafond Deutschlands wurde nicht auf die Bundesländer aufgeteilt. Somit sind bundesweit nach der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 die Zahl der prämienfähigen Tiere für jeden Erzeuger in dem betroffenen Bezugsjahr proportional zu kürzen, wenn gemäß dieser Verordnung die nationale Höchstgrenze überschritten wird.
Von der Kürzung ist auch die Extensivierungsprämie betroffen. Tiere, die aufgrund der proportionalen Kürzung keine Sonderprämie erhalten, sind von der Extensivierungsprämie auszuschließen.
In Thüringen sind für das Antragsjahr 2002 insgesamt 32.693 prämienfähige Tiere zur Auszahlung angemeldet worden. Nach der nun vorzunehmenden Kürzung können nur 28.312 Prämien bewilligt werden.
Katrin Trommer-Huckauf
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