(openPR) Strafabzug um 10 Millionen Euro geringer als erwartet
03.November 2003 - Für Sachsens Landwirte fallen die Kürzungen der EU-Ausgleichszahlungen für bestimmte Ackerkulturen geringer aus als befürchtet. So müssen Sachsens Landwirte statt der befürchteten 22,6 Millionen EUR lediglich 12,5 Millionen EUR Kürzungen in Kauf nehmen. Das erklärte Landwirtschaftsminister Steffen Flath in Dresden. Die Möglichkeit, Über- und Unterschreitungen der regionalen Grundflächen zwischen den Bundesländern zu verrechnen, führt in Sachsen dazu, dass sich der Strafabzug um 10 Millionen EUR reduziert.
Ausgleichszahlungen waren im Rahmen der Agrarreform 1992 europaweit als Auffüllung für die gleichzeitig gesenkten Erzeugerpreise eingeführt worden. Diese Ersatzleistung gibt es seitdem nur für eine limitierte Anbaufläche von Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen, Öllein, Faserflachs und -hanf und für stillgelegte Flächen. Wird diese so genannte Grundfläche überschritten, droht eine Kürzung der Zahlungen.
Sachsens Bauern haben ihre vorgegebene Fläche von 599 000 Hektar im Erntejahr 2003 mit 52 826 Hektar (8,81 Prozent) überschritten. Durch die Saldierung in Deutschland verringert sich die Kürzung der Ausgleichszahlungen auf 4,85 Prozent.
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