(openPR) Die Rentenversicherung hat damit begonnen, Renten, die vor dem 01.07.2014 begonnen haben, unter Berücksichtigung der Zuschläge für Kindererziehungszeiten ("Mütterrente") neu zu berechnen.
Im Normalfall wird je Kind, das vor dem 01.01.1992 geboren worden ist, ein Entgeltpunkt zugeschlagen. Die Renten erhöhen sich damit rückwirkend ab 01.07.2014 je Kind um 28,61 EUR (West) bzw. 26,39 EUR (Ost).
Wird neben der eigenen Rente eine Hinterbliebenenrente gezahlt, verringert sich diese dann, wenn bereits bisher die Einkommensanrechnung zur Minderung geführt hat oder wenn durch die Erhöhung erstmals der Freibetrag überschritten wird. In diesen Fällen werden die Nachzahlungsbeträge zunächst einbehalten.
Ist bereits eine Nachzahlung auf den Konto gutgeschrieben aber liegt noch kein Bescheid vor, sollte dieser zunächst abgewartet werden. Derzeit sind die Postlaufzeiten für diese Bescheid erheblich verzögert.
Vorsicht ist dann geboten, wenn nicht für alle Kinder ein Zuschlag geleistet wird. In diesen Fällen wie auch bei allen anderen Unstimmigkeiten sollte fachkundiger Rat gesucht werden, um die Rechtmäßigkeit zu prüfen.













