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HCI Renditefonds Premium II – MS Hanna: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Bild: HCI Renditefonds Premium II – MS Hanna: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Das Amtsgericht Meppen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Hanna eröffnet (Az.: 9 IN 174/14). Der Frachter gehörte zum Portfolio des Dachfonds HCI Renditefonds Premium II.

„Damit scheint für die Anleger ein neuer Tiefpunkt einer ohnehin wenig erfreulichen Kapitalanlage erreicht zu sein. Sie müssen sich auf finanzielle Verluste einstellen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.



Das Emissionshaus HCI Capital platzierte den Dachfonds HCI Renditefonds Premium II Ende 2003. Der Fonds investierte in die Schiffe MS JPO Aquarius, MS Hanna und MS Cielo di Parigi. Die Beteiligung verlief für die Anleger allerdings wenig erfreulich, die prospektierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. 2010 musste der Fonds bereits saniert werden. Durch die drohende Insolvenz der Gesellschaft des Frachters MS Hanna spannt sich die wirtschaftliche Situation des Fonds weiter an.

Betroffenen Anlegern empfiehlt Cäsar-Preller daher, sich möglichst umgehend rechtlichen Rat zu holen: „Die Chancen auf Schadensersatz stehen gerade bei Schiffsfonds nicht schlecht. Allerdings könnte hier schon bald Verjährung drohen. Daher sollte die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden.“

Ansatzpunkt für Ansprüche auf Schadensersatz kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Cäsar-Preller weiß aus vielen Gesprächen mit geschädigten Schiffsfonds-Anlegern, dass sie häufig nicht über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt wurden. „Oft genug suchten die geschädigten Anleger nur nach einer sicheren Kapitalanlage, um fürs Alter vorzusorgen. Doch statt einer sicheren Kapitalanlage wurde ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds vermittelt. Und die sind schon alleine wegen des Totalverlustrisikos alles andere als eine sichere Kapitalanlage“, so Cäsar-Preller. Die Anleger hätten jedoch nicht nur über die Gefahr des Totalverlusts des investierten Geldes aufgeklärt werden müssen, sondern auch über weitere Risiken wie lange Laufzeiten, erschwerte Handelbarkeit, Wechselkursverluste oder konjunkturelle Einflüsse.

Darüber hinaus hätte die Bank nach Rechtsprechung des BGH auch ihre Vermittlungsprovisionen offen legen müssen, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann. „Auch das Verschweigen dieser so genannten Kick-Backs kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen“, erklärt Cäsar-Preller. Allerdings müsse immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank gegen ihre Beratungspflichten verstoßen hat.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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