openPR Recherche & Suche
Presseinformation

G 20 - Vorgehen gegen Steuertrickser

(openPR) Die Gruppe der zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländer (G 20) beschlossen erste Schritte gegen die Steuerflucht großer multinationaler Unternehmen. Die Notenbankchefs und Finanzminister der G 20 stimmten bei ihrem Treffen im australischen Cairns ersten Empfehlungen zu, streiten aber weiter über Sparmodelle die der eigenen Wirtschaft zugutekommen.
Die Grundlage für das Vorgehen ist ein Aktionsplan der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Mittels des Plans soll sichergestellt werden, dass Konzerne ihre Gewinne dort versteuern, wo sie erwirtschaftet werden. Bis Ende 2015 soll das Gesamtpaket endgültig stehen. Etwa die Hälfte der 15 Maßnahmen liegt fest. Die andere Hälfte der Vorschläge soll in einem Jahr vorgestellt werden.
Hintergrund für das Vorgehen ist unter anderem die Strategie, mit der Unternehmen wie Google, Apple, Amazon und andere Großkonzerne zwar hohe Gewinne erzielen, aber durch legale Tricks und einer komplizierten Firmenkonstellation wenig oder gar keine Ertragssteuern zahlen. Sie schieben Kosten, Gewinne und Aktivitäten über Ländergrenzen hin und her. Dazu benutzen sie nationale Schlupflöcher und international nicht abgestimmte Steuerregeln.
Der Druck auf Firmen steigt ebenso, wie der Druck auf Staaten, ähnliche Regelungen einzuführen. Einkünfte aus Lizenzen werden minimal besteuert, ohne dass tatsächlich geforscht und entwickelt wird. Hier ziehen auch EU-Länder Konzerne mit niedrigen Steuern für Lizenzeinnahmen an. Solche „Lizenz-“ oder „Patent-Boxen“ haben in der EU trotz der Bekenntnisse zum Kampf gegen Steuerschlupflöcher eher zugenommen. In diesem Punkt besteht daher noch Uneinigkeit.
Zusätzlich beschlossen die G 20 bei ihrem Treffen, die Weltkonjunktur mit Kapitalanlagen voranzutreiben, vor allem im Bereich der Infrastruktur. So soll bis 2018 ein 2 Prozent größeres Wachstum erreicht werden, als 2013 vorausgesagt. Sie folgen deutschen Empfehlungen, besonders auf Privatinvestitionen zu setzen.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema steht Ihnen gerne die Steuerberatungsgesellschaft mbh Dillenseger & Kollegen zur Seite: www.dillenseger.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 817735
 495

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „G 20 - Vorgehen gegen Steuertrickser“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Dillenseger & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

Reform zum Verbraucherinsolvenzrecht im Juli 2014
Reform zum Verbraucherinsolvenzrecht im Juli 2014
War früher für die Verbraucher die Privatinsolvenz der letzte Ausweg aus der Schuldenfalle, der jedoch einen harten, Jahre überdauernden Eingriff in das Leben der Betroffenen bedeutete , so ist nach einer entsprechenden Neuregelung zum 01.07.2014 das Entkommen aus der Privatinsolvenz nach drei Jahren bei entsprechender Tilgungsleistung möglich. Die Grundlage der Verfahrenskürzung stellt sich hierbei wie folgt zusammen: 1. Die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens wird halbiert. 2. Verkürzung der Wohlverhaltensperiode von 6 auf 3 Jahre bei…
Nur die Regelverpflegung eines Fluges ist nicht besteuerbar
Nur die Regelverpflegung eines Fluges ist nicht besteuerbar
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Zusatzverpflegung an Bord von Flugzeugen, die gegen spezielles Entgelt während einer Flugreise abgegeben werden, noch am Abgangsort der Maschine zu versteuern sind. Dies gilt, wenn unter eigenständigen Kaufverträgen die Ware bei Flügen an Bord des Flugzeuges innerhalb der Europäischen Union geliefert wird. Handelt es sich jedoch um Flüge in Drittländer und wurden somit die Lieferungen erst nach Verlassen des deutschen Luftraumes zugestellt, so sind diese nicht steuerbar. Davon ausgeschlossen ist die Regel…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Dreambox ist nicht illegalBild: Dreambox ist nicht illegal
Dreambox ist nicht illegal
… bereitstellt, gerichtlich gegen zwei Händler vor, die Hacker-Smartcards für den illegalen Empfang der verschlüsselten Kanäle angeboten haben sollen. Dream unterstützt das Vorgehen gegen Pay-TV-Hacker und begrüßt jede Maßnahme zur Eindämmung des Schwarzsehens. Die Berichterstattung in der Schweiz über das Vorgehen Kudelskis gegen Pay-TV-Piraterie verunsichert …
Bild: Für die Politiker scheint es gute und schlechte Steueroasen zu gebenBild: Für die Politiker scheint es gute und schlechte Steueroasen zu geben
Für die Politiker scheint es gute und schlechte Steueroasen zu geben
… Politiker um Steuergerechtigkeit. Da ist nicht einmal ansatzweise konkludentes Handeln erkennbar. Man muß sich fragen, was die Politiker davon haben, wenn sie reiche Steuertrickser eifrig schützen, während sie der Prekarisierung ihrer Gesellschaften nicht nur tatenlos zusehen, sondern diese auch noch gesetzlich sanktionieren. Unter den Paradiesen für reiche …
Rechtsschutzunion (Alte Leipziger) muss erneut medizingeschädigtem Versicherungsnehmer Deckungsschutz erteilen, LG München I, Az. 12 O 16833/12
Rechtsschutzunion (Alte Leipziger) muss erneut medizingeschädigtem Versicherungsnehmer Deckungsschutz erteilen, LG München I, Az. 12 O 16833/12
… bei der Beklagten, der Rechtsschutzunion Schaden GmbH (Alte Leipziger) mit Sitz in München rechtsschutzversichert. Er begehrt den Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen eine Arztpraxis aufgrund fehlerhafter Behandlung. Diesen Deckungsschutz verweigerte die Beklagte mit der Argumentation, das Vorgehen sei willkürlich. Verfahren: Das Landgericht München …
China: Would you shoot me too?
China: Would you shoot me too?
… schossen chinesische Soldaten am Nangpa-Pass in eine Gruppe tibetischer Flüchtlinge. Die chinesische Regierung erklärte diesen Vorfall als Notwehrhandlung und rechtfertigte damit ihr brutales Vorgehen. Zwei der 75 Flüchtlinge wurden erschossen, 41 Tibetern gelang die Flucht ins sichere Indien. Der Rest der Gruppe, darunter Verletzte, Jugendliche und …
Gutachten zu Flugzeugangriffen auf AKW übergeben - Bund und Länder vereinbaren gemeinsames Vorgehen
Gutachten zu Flugzeugangriffen auf AKW übergeben - Bund und Länder vereinbaren gemeinsames Vorgehen
Gutachten zu Flugzeugangriffen auf AKW uebergeben Bund und Laender vereinbaren gemeinsames Vorgehen Berlin, 31. Januar 2003 - Das Bundesumweltministerium hat gestern Vertretern der Laender Baden-Wuerttemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig Holstein ein Gutachten der Gesellschaft fuer Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zu den Auswirkungen …
Querschnittsgelähmter Versicherungsnehmer gewinnt zum dritten Mal gegen seine Rechtsschutzversicherung, OLG Celle, Az. 8 U 198/06
Querschnittsgelähmter Versicherungsnehmer gewinnt zum dritten Mal gegen seine Rechtsschutzversicherung, OLG Celle, Az. 8 U 198/06
… gegen seine Rechtsschutzversicherung, OLG Celle, Az. 8 U 198/06 Chronologie: Der Kläger ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Er begehrt Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen diverse Krankenhäuser und Ärzte aufgrund vorgeworfener Fehlbehandlung, wodurch es 1998 zu einer Querschnittslähmung kam. Der Gegenstandswert der zugrundeliegenden arzthaftungsrechtlichen …
Aktuelle Entwicklungen im Fall „ALAG-Auto Mobil GmbH & Co. KG“; weitere Erfolge
Aktuelle Entwicklungen im Fall „ALAG-Auto Mobil GmbH & Co. KG“; weitere Erfolge
… durch das Amtsgerichts Hamburg erhalten haben, in welchem diese zur Rückzahlung der den Anlegern zugeflossenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen an die ALAG aufgefordert werden. Erfolgsversprechendes Vorgehen sowohl gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als auch gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften Die von dem Landgericht Hamburg …
Apliki präsentiert: Passende GUI-Prototypenbuilder für alle
Apliki präsentiert: Passende GUI-Prototypenbuilder für alle
… Menge an User-Interface Prototypenbuildern ist groß. ### Apliki gibt einen Überblick zu den UI-Tools. ### Für die leichte Auswahl gibt die Psychologische IT-Beratung ein Vorgehen an die Hand. Berlin: Die Psychologische IT-Beratung Apliki weist den Weg zu dem User-Interface Prototypenbuilder, der zu seinen Anwendern passt. Die große Auswahl an Prototypentools …
Erfolgsversprechendes Vorgehen gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften
Erfolgsversprechendes Vorgehen gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften
Erfolgsversprechendes Vorgehen gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften; CLLB Rechtsanwälte raten dringend von Vergleichsabschlüssen ab, in welchen Anleger auf Schadensersatzansprüche gegen die Berater / Beratungsgesellschaften verzichten Die von dem Landgericht Hamburg kürzlich dargelegte Rechtsauffassung der Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospektes …
Bild: Modellbasiertes Testen unter der LupeBild: Modellbasiertes Testen unter der Lupe
Modellbasiertes Testen unter der Lupe
… Software-QS und -Test. Seit Herbst letzten Jahres zählt dazu auch – dank eines entsprechenden Zusatzlehrplans – das modellbasierte Testen (MBT). Höchste Zeit also, das Vorgehen, bei dem aus fachlichen Modellen Tests generiert werden, noch einmal zu betrachten. Genau dies liefert Dr. Christian Brandes im Fachartikel „Modellbasiertes Testen – revisited“, …
Sie lesen gerade: G 20 - Vorgehen gegen Steuertrickser