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CT creative talent GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren

15.09.201412:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: CT creative talent GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren

(openPR) • Rechtsanwalt Kühn vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

• Zahlreiche Konzertabsagen und unterdurchschnittliche Saisonergebnisse konnten wirtschaftlich noch nicht aufgefangen werden

• Durchführung anstehender Konzerte und Veranstaltungen wird angestrebt

Berlin, 12. September 2014. Gestern hat die CT creative talent GmbH beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat dem Antrag heute stattgegeben und Rechtsanwalt Thomas Kühn von der Kanzlei Brinkmann & Partner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Beschluss: AZ 36c IN 4093/14).

Für den Konzertveranstalter CT creative talent war die Absage der Backstreet Boys-Tour im Sommer neben anderen nicht zustande gekommenen Großereignissen der vorläufige Abschluss eines unterdurchschnittlichen Konzert-Sommers. Aufgefangen werden konnten die so entstandenen wirtschaftlichen Verluste bislang nicht. Zur Sicherstellung der künftigen Zahlungsfähigkeit hat sich die Geschäftsführung des Unternehmens daraufhin entschieden, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist derzeit im Unternehmen und prüft gemeinsam mit der Geschäftsführung mögliche Fortführungsperspektiven. Ziel ist es, möglichst alle noch anstehenden Konzerte und Veranstaltungen durchführen zu können. Dazu werden nun die notwendigen Gespräche mit den Ticket-Agenturen, Managements und den Finanzierern aufgenommen.
Die Kunden, die bereits ein Ticket von CT creative talent erworben haben, werden in Kürze auf der Unternehmenswebsite www.creative-talent.net über die weiteren Schritte informiert.

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