(openPR) Frankfurt am Main, 10. September 2014
In Frankfurt am Main fand dieser Tagen die Internationale Dr. Franz J. Vogel Sommerschule des Deutschen Romanistenverbands (DRV) 2014 statt. Und Rechtshistoriker, Historiker und Romanisten fanden heraus, dass sie sich wirklich was zu sagen hatten.
Beiträge in vier Sprachen, Beteiligte aus ebenso vielen Ländern, bzw. von zwei Kontinenten, das ehemalige Büro des 5-Sterne-Generals und späteren US-Präsidenten Dwight D. Eisenhower als Tagungsort, ein Gottfried Wilhelm Leibniz-Preisträger und zudem Mitglied des Ordens Pour le Mérite als Abendredner, ein Träger des Heinz Maier-Leibnitz-Preises tagsüber als Referent: Die Veranstaltung, die vom 25. bis zum 28. August auf dem Campus Westend der Goethe-Universität abgehalten wurde, hätte, formal betrachtet, leicht als Workshop oder Tagung internationaler Exzellenz verzeichnet und zu den Akten gelegt werden können.
Was dagegen sprach, waren die jungen Gesichter ringsherum: Postdocs, Doktorandinnen und Doktoranden, fortgeschrittene Studierende. Die Veranstaltung, die im sog. Eisenhower-Saal des durch die Goethe-Universität bezogenen I.G.-Farben-Haus es abgehalten wurde, war eine Sommerschule für den wissenschaftlichen Nachwuchs, und zwar eine der besonderen Art. Finanziert durch einen privaten Geldgeber, den Anwalt, Notar und langjährigen Wissenschaftsmäzen Dr. Franz J. Vogel, abgehalten durch den Deutschen Romanistenverband, der sorgsam über die Einhaltung seiner Standards wachte, aber de facto ausgestattet durch die gastgebende Einrichtung , den LOEWE-Schwerpunkt „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“, eine Einrichtung hessischer Spitzenforschung, im Wesentlichen organisiert einerseits durch deren Geschäftsführer Andreas Karg, M.A., andererseits und vor allem aber durch die Freiburger, früher Frankfurter Historikerin Dr. Jessika Nowak, lässt sich die gesamte Unternehmung in mehr als einem Punkt als unkonventionell bezeichnen; und erst das Thema: „Der Konflikt in Literatur und Recht der frühmodernen Romania - Zugriffe der romanistischen Literaturwissenschaft und der europäischen Rechtsgeschichte“. Es hat schon seinen Grund, warum so wenig zu lesen ist von interdisziplinären Kooperationen der deutschen Rechtsgeschichte und der romanistischen Literatur- und Sprachwissenschaft in Deutschland. Teilt sich die deutsche Rechtsgeschichte mit der germanistischen Philologie und Literaturwissenschaft wenigsten noch mitunter die Quellen (den Meier Helmbrecht, das Nibelungenlied, den Reineke Fuchs usw.), so existiert keine vergleichbare gemeinsame Grundlage zwischen der deutschen Rechtsgeschichte und der romanistischen Literatur- und Sprachwissenschaft. Die Romanisten der einen Disziplin arbeiten mit den Sprachen und literarischen Hervorbringungen der Romania, die Romanisten der anderen Disziplin – ja, auch ein Zweig ganz bestimmter Juristinnen und Juristen nennt sich so –, blicken auf das Recht der Antike, namentlich das römische Recht.
Doch ebenso, wie vielen die Unterscheidung in „juristische Germanisten“ und „juristische Romanisten“ überkommen erscheint, könnte die Barriere zwischen philologisch-literaturwissenschaftlicher Romanistik und Rechtsgeschichte erst wanken und dann fallen: „Wenn man“, so Andreas Karg, „davon ausgeht, dass die Rechtsgeschichte ihre nationale Perspektive zugunsten eines europäischen, sogar globalen Blickwinkels aufgibt, kann man dieses wechselseitige Schweigen der Fächer, also der Rechtsgeschichte und der romanistischen Literaturwissenschaft, nicht auf ewig akzeptieren“. Jessika Nowak fügt hinzu: „Dante, Petrarca, Boccaccio, Rabelais, Bodin, Cervantes – diese und andere Namen beschreiben ein gemeinsames kulturelles Erbe, das gemeinsam zu verwalten die Aufgabe mehrerer Disziplinen ist“. Die Fächer sind eben miteinander verwandt: Hier wie da geht es um Texte und deren Bedeutung, hier wie da „menscheln“ diese Texte, handeln vom Tun aneinander, vom Umgang miteinander, vom „Management“ oder eben „Missmanagement“ sozialer Beziehungen.
Und diese Verwandtschaft ließ sich denn auch nicht leugnen in den Beiträgen der Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Dozierenden und Abendredner der Sommerschule. Aus dem bunten Reigen kluger Vorträge, fesselnder Lektüren und inspirierender Exegesen seien drei hervorgehoben: 1) Das Referat „Laesa maiestas ed etica dantesca“, in dem sich die italienische Masterstudentin Alessia Loiacono (Bari) in bemerkenswerter gedanklicher Stringenz und zugleich Dichte damit auseinandersetzte, wie kein geringerer als Dante Alighieri im Inferno seiner „Göttlichen Komödie“, im Angesicht der schlimmsten Verbrechen, nämlich des Verrats gegen Gott und die Menschheit, den Kompromiss zwischen individuell angemessener und formal gleicher Behandlung des Missetäters findet. 2) Die Analyse von Prof. Wim Decock, Ph.D. (Frankfurt/Leuven), der erst in diesem Jahr den Heinz Maier-Leibnitz-Preis aus den Händen der Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka empfing, der satirischen Schrift „Cupido Jurisperitus“ (1553) des französischen Humanisten und Juristen Étienne Forcadel: Wer hätte die Liebe nicht schon zur Verantwortung ziehen wollen angesichts des Leids und der Schmerzen, die sie verursacht? Doch dem Versuch, Sie vor Gericht zu bringen, widersetzt sie sich erfolgreich; ein früher Hinweis, dass manches Intime, das vor Gericht kommt, zwar entschieden, aber oft nicht geklärt werden kann. 3) „Last, not least“: „Rechtsgeschichte und Literatur“, der Abendvortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Stolleis (Frankfurt), Träger des Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preises seit 1991, des Balzan-Preises seit 2000, des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit 2010, Mitglied des Ordens Pour le Mérite für Wissenschaften und Künste seit diesem Jahr… Nicht zum ersten Mal, doch immer wieder hörbar aufgrund der innewohnenden logischen Schärfe erteilte er gegenüber dem vielbeschworenen „Iconic Turn“ eine kühle Absage und führte anhand von Ursula Krechels „Landgericht“ die Doppelbödigkeit von Wahrheit in Poesie und Geschichte vor.
„Alles in allem war dies eine gelungene Veranstaltung in der besten Tradition Frankfurter und Freiburger Geistes- und Kulturwissenschaften, der man für die öffentlichen Teile allenfalls noch mehr Publikum gewünscht hätte“, ziehen die Hauptorganisatoren, Dr. Jessika Nowak und Andreas Karg Bilanz.
Ob es mit ihr gelungen ist, den überfälligen Diskurs zwischen der Rechtsgeschichte und der romanistischen Literatur- und Sprachwissenschaft mit anzustoßen, muss sich noch zeigen. Es steht zu hoffen.












