(openPR) Frankfurt am Main: anlässlich der Dr. Franz J. Vogel Sommerschule des Deutschen Romanistenverbandes 2014 (25.-28.08.2014)
Dasz recht und poesie miteinander aus einem bette aufgestanden waren…“ (J. Grimm): Rechtswissenschaft und Literaturwissenschaft behandeln beide Texte und deren Bedeutung. Und in beider Texte „menschelt“ es, geht es um unser Tun aneinander, unseren Umgang miteinander, um das „Management“ oder eben „Missmanagement“ unserer sozialen Beziehungen. Dennoch begegnen sich die Rechts- und die Literaturwissenschaft oft, als seien sie allenfalls entfernte Verwandte, die einander nichts zu sagen wüssten. In einer Zeit, in der Interdisziplinarität so selbstverständlich geworden ist, dass sie beinahe schon wieder angestaubt wirkt, in der Neurowissenschaftler mit Historikern, Arabisten mit Ethnologen kooperieren, bleiben die Wissenschaft vom Recht und die Wissenschaft von der Literatur gegeneinander stumm.
Dass „Literatur und Recht“ nicht durchweg getrennte Wege gehen müssen, zeigen indes bereits die altbekannten Grenzgänger, die man „Dichterjuristen“ nennt: vielleicht schon Cicero, üblicherweise E.T.A. Hoffmann, Heinrich von Kleist, Theodor Storm und Ludwig Uhland, Franz Kafka, in unseren Tagen auch Bernhard Schlink. Und man denke auch an den Bestseller-Autor Ferdinand von Schirach oder gar an John Grisham und seine vielen Justizthriller, die einen immerhin durch den Urlaub oder die Busse und Bahnen des ÖPNV auf dem Weg zur Arbeit bringen. Ebenso auffällig ist, dass es hier wie da Romanisten und Germanisten gibt, und dass zu den großen Germanistentagen des 19. Jahrhunderts nicht nur Sprach- und Literaturwissenschaftler, sondern auch Historiker und eben Juristen zusammenströmten. – In der Tat ist das Schweigen zwischen juristischen und literatur- sowie sprachwissenschaftlichen Germanisten auch heute noch nicht ganz so ausgeprägt wie das zwischen den Juristen und Literaturwissenschaftlern insgesamt. Letzteres aber ist gewiss bedauerlich, denn mit der Brille des Juristen gelesen, erweisen sich auch die Werke Dantes, Rabelais‘ und Montesquieus als reicher Schatz.
Die romanistische Literaturwissenschaft, wenn auch nicht mit der Jurisprudenz als Ganzem, so doch wenigstens mit der Rechtsgeschichte als wichtigem juristischen Grundlagenfach ins Gespräch zu bringen, hat sich die diesjährige Dr. Franz J. Vogel Sommerschule des Deutschen Romanistenverbandes (DRV) zur Aufgabe gesetzt. Ihr Motto lautet „Der Konflikt in Literatur und Recht der frühmodernen Romania. Zugriffe der romanistischen Literaturwissenschaft und der europäischen Rechtsgeschichte“. Ermöglicht wird sie durch eine Spende von 5.000 Euro des Rechtsanwalts, Notars und Wissenschaftsmäzens Dr. Franz J. Vogel, und sie findet statt an einem denkbar angemessenen Ort: auf dem Campus Westend der Johann Wolfgang Goethe Universität, die in diesem Jahr ihr 100-jähriges Jubiläum feiert und deren Rechtsfakultät das bei weitem größte Institut für Rechtsgeschichte an einer deutschen Universität in sich einschließt. Frankfurt ist gerade deshalb und wegen des 1964 durch Helmut Coing gegründeten, jüngst auch auf den Campus Westend gezogenen Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte (MPIeR) ein europaweit sichtbarer Standort der rechthistorischen Forschung. Die Goethe-Universität, das MPIeR und kleinere regionale Partner unterhalten in Frankfurt miteinander auch den LOEWE-Schwerpunkt „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“, und eben dieser ist die gastgebende Einrichtung der besagten viertägigen Sommerschule des DRV.
Neben einem abwechslungs- themenreichen Tagesprogramm weiß diese von Rechtshistorikern, Historikern und Romanisten international und interdisziplinär organisierte Nachwuchsveranstaltung nicht zuletzt durch ihre Abendvorträge zu glänzen: Den Auftakt macht hier Michael Stolleis, der als Person und Persönlichkeit wie nur wenige andere für die Frankfurter Rechtsgeschichte steht. Regelrecht der Begründer der Wissenschaftsgeschichte des öffentlichen Rechts, 1991 ausgezeichnet mit dem Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft, 1991-2006 und 2007-2009 Direktor, bzw. kommissarischer Leiter des MPIeR, 2014 aufgenommen in den Orden Pour-le-Mérite, wird er den Studierenden und Promovierenden der romanistischen Literaturwissenschaft, der Rechtsgeschichte und der Geschichtswissenschaft am ersten Abend der Sommerschule Vieles und vor allem Aufschlussreiches zu erzählen haben. Der Abendvortrag von Michael Stolleis: „Rechtsgeschichte und Literatur“ findet statt am 25.08.2014, ab 18:30 Uhr im Hörsaalzentrum auf dem Campus Westend im Hörsaal HZ 11. Er ist für das interessierte Publikum geöffnet. Der Eintritt ist kostenlos. Am Dienstag folgt Dr. Hans-Joachim Lotz mit einem Vortrag über die „Frankfurter romanistischen Studienordnungen im Wandel der Zeit“. Den Abschluss am Mittwoch bildet Friedrich Wolfzettel: „‚Coutume‘ und Konfliktregulierung im Artusroman von Chrétien de Troyes“. Die jeweiligen Orte und Uhrzeiten sind den Aushängen zu entnehmen.











