(openPR) Das die Bestrebungen der Hardliner und kriegsinteressierten Militärs der NATO (Organisation des Nordatlantikvertrags), nach einer NATO Osterweiterung, die westliche Welt an den Rand eines Krieges geführt hat, welcher nur als Atomkrieg den Untergang dieses Planeten herbeiführen kann, ist weder den “rechtsstaatlichen” Ländern und ihren Politikern der Europäischen Union (EU), noch den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) neu. Das der NATO-Russland Rat bisher als Instrument in der aktuellen Ukraine-Krise außen vor geblieben ist, nun dies ist nicht nur sehr bedauerlich, sondern auch ein politisch dummes Verhalten der Verantwortlichen.
Da war es bei der NATO Konferenz im britischen Cardiff (Wales) dann auch nichts Neues wenn eben diese Hardliner die Ukraine, einen durch und durch korrupten Oligarchen-Staat, nicht nur durch die Einladung ihres Machthabers Petro Poroschenko, weiter in dem Hoffnungsglauben hofiert haben eines Tages NATO-Mitglied zu sein. Dies wird indes weder dem Gedanken des Friedens in der Ostukraine noch der massiv angeschlagenen Wirtschaft der EU und schon gar nicht einer Zusammenarbeit mit dem größten Flächenstaat dieses Erdballs – der Russischen Föderation (Russland) nützen.
Fakt ist: Kriege bringen Geld und dabei spielt es für die USA auch keine Rolle Kriegsgründe herbeizulügen, wie dies nachweisliche im Jahre 2003 mit dem Krieg gegen den Irak und seinen angeblichen Massenvernichtungswaffen ohne jede Rücksicht geschehen ist (https://de.wikipedia.org/wiki/Begr%C3%BCndung_f%C3%BCr_den_Irakkrieg). Ebenfalls ist Fakt: die Ukraine ist ein Vielvölkerstaat wobei mehr als 9 (neun) Millionen von ihnen russischer Abstammung sind. Diese Menschen werden derzeit von rechtsextrem nationalistischen Scharfmachern in der Ukraine bedroht, welche auch im mächtig kriminell korrupt ukrainischen Geheimdienst SBU (Sluschba bespeky Ukrajiny) sitzen. Fest steht wie man es auch drehen und wenden mag, es gibt aktuell weder einen Beweis für den Abschuss des malaysischen Flugzeugs mit der Flugnummer MH17 durch die Armee Neurusslands auch Separatisten, oder wie überzogen von der ukrainischen “Regierung” Terroristen genannt (http://www.berlinertageszeitung.de/index.php/internationales/48-internationale-nachrichten/2692-mh17-bouevardgazetten-blabla-anstatt-fakten.html), sowie keinen einzigen Beweis für reguläre russische Truppen auf ukrainischen Boden (http://www.berlinertageszeitung.de/index.php/berlinertageszeitung-archiv/2732-ukraine-deutsche-tageszeitung-russische-friedenstruppen-zum-schutz-der-ostukraine-notwendig.html)! Traurige Feststellung ist außerdem, dass mehr als eine Million Menschen vor dem Krieg in der Ostukraine auf der Flucht sind. Hierbei sind allein mehr als 814.000 Menschen in die Russische Föderation (Russland) geflüchtet.
Die westlichen Politiker verteufeln die Russische Föderation tagtäglich und sehnen sich in ihrer Verblendung offenbar nicht nur verbal nach dem Gespenst des kalten Krieges. Das nunmehr nach offiziellen Angaben der Vereinten Nationen (UN), über 814.000 Ukrainer wohlgemerkt nach Russland geflohen sind – zeigt nur eines ganz deutlich, die brandstiftend unterstützt medialen Lügen westlicher Politiker haben ganz kurze Beine! Besonders schändlich ist dabei das Verhalten eben dieser Politiker, denn seit Monaten hat sich Russland um die fast eine Million Flüchtlinge allein gekümmert und wurde asozialer Weise für einen Hilfskonvoi in die Ostukraine beschimpft. Der russische Präsident Wladimir Putin bewies indes weltpolitsche Weitsicht – als er die Krim mit dem Votum seiner Menschen zurück in die Russische Föderation führte, womit der Krim jeder Krieg erspart blieb.
Ob alle vorgenannten Fakten hingegen sowohl die für Obama, Hollande, Cameron, Rasmussen, Merkel, Steinmeier und Co., sowie die westlichen Spitzeldienste in der anzunehmend US-hörigen Abhängigkeit zu einem Umdenken führen wird, bezweifeln die Auslandsredaktionen von BERLINER TAGESZEITUNG, des Berliner Tageblatt und Deutsche Tageszeitung an dieser Stelle massiv. Gern würden unsere Redaktionen hier viel deutlicher werden, nur verbietet dies der §80a des bundesdeutschen Strafgesetzbuches (StGB).








