(openPR) Die erst im Jahr 2014 gegründete P&P Investmentgesellschaft mbH versprach interessierten Kapitalanlegern in ihren Verkaufsunterlagen einen geplanten Erlös von teilweise bis zu 45% - mindestens sei jedoch ein Erlös von 15% des investierten Kapitals zu erzielen. Nun kamen einigen Anlegern erste Zweifel an der von ihnen getätigten Kapitalanlage und sie beauftragten die Kanzlei Dr. Greger & Collegen mit der Überprüfung der von der P&P Investmentgesellschaft mbH angebotenen Finanzanlagen.
Eine erste Prüfung ergab, dass diese Zweifel nicht unberechtigt sind. Bei den eingewobenen Anlegergeldern handelt es sich um eine hochriskante Anlageform des gesetzlich nicht geregelten „Grauen Kapitalmarkts“ - um ein sogenanntes partiarisches Darlehen mit qualifiziertem Nachrang. Dies bedeutet, dass die Ansprüche der jeweiligen Anleger aus ihrer Investition erst nach denen aller anderen Gläubiger fällig sind. Nach Information der Kanzlei Dr. Greger & Collegen waren sich viele Anleger der tatsächlichen finanziellen Risiken, die mit der Investition in ein solches partiarisches Darlehen verbunden sind, nicht bewusst. Die Verkaufsunterlagen dürften nach Ansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen in einigen wesentlichen Punkten nur unzureichend über die tatsächlichen Risiken aufklären. Dies hat Anleger möglicherweise dazu verleitet, dem Unternehmen ein partiarisches Darlehen zu geben. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche auf Seiten der Anlagegläubiger gegen die handelnden Personen. In Betracht kommt auch eine Haftung der verantwortlichen Gesellschaften, der Treuhänder, des Prüfungsausschusses und der Mittelverwendungskontrolleurin.
Parallelfälle lassen zudem befürchten, dass die Anleger über die Risiken von partiarischen Darlehen auch von ihrem Anlageberater im Vorfeld nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sind, insbesondere über das Risiko eines Totalverlusts. Häufig werden partiarische Darlehen auch als geeignetes Produkt zur Altersvorsorge empfohlen. In diesen Fällen bestehen mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht gegen dem jeweiligen Anlageberater. Dies hätte den Vorteil, dass weitere Anspruchsgegner für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zur Verfügung stehen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät betroffenen Anlegern, sich in diesem Zusammenhang anwaltlich beraten zu lassen, um individuell überprüfen zu lassen, ob und auf welche Weise möglichst viel des investierten Kapitals gerettet werden kann.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in ähnlichen Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät Anlegern, die in die P & P Investmentgesellschaft investiert haben, dazu, sich möglichst zeitnah juristisch beraten zu lassen, ob und gegebenenfalls gegenüber wem Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.