(openPR) Nach Einschätzung der Kanzlei Dr. Greger & Collegen haben Anleger der Montranus-Fonds hervorragende Chancen, ihr investiertes Kapital zurück zu erhalten.
„Den Anlegern stehen grundsätzlich zwei Wege offen, um wieder an ihr Geld zu kommen - einerseits der Widerruf und andererseits der Schadensersatz. Beide Möglichkeiten bieten sehr gute Erfolgsaussichten“, so Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Widerruf
Bereits im Jahr 2012 hatte das OLG München entschieden, dass Anleger der Montranus Medienfonds ihre Beitrittserklärungen widerrufen können, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Sie erhalten das investierte Kapital in voller Höhe zurück und können auf diese Summe sogar noch Zinsen in Höhe von 2 % pro Jahr seit der Einzahlung verlangen, so das Münchener Gericht. Zahlen muss die Bank „Helaba Dublin International“, eine Tochter der Landesbank von Hessen und Thüringen, denn diese war über ein sogenanntes „verbundenes Geschäft“ beteiligt.
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil Bestand, denn die Bank nahm die von ihr eingelegte Revision zurück. Der BGH hatte angekündigt, dem Anleger Recht geben zu wollen – mit ihrer Rücknahme verhinderte die Bank ein wegweisendes Urteil mit Präzedenzwirkung. Die Entscheidung des OLG München wurde von vielen Gerichten deutschlandweit bestätigt. Zahlreiche von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Anleger haben so bereits ihr investiertes Kapital zurückerhalten.
Schadensersatz
Neben dem Widerruf gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen.
Die Montranus-Fonds wurden vielfach von Banken, Sparkassen und Volksbanken an die Anleger vermittelt. Diese klärten die Anleger aber meist nicht darüber auf, dass sie selbst kräftig mitverdienten – über versteckte Provisionen, sog. „kick-backs“. Da der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass Anleger ungefragt auf solche Provisionen hinzuweisen sind, bestehen in vielen Fällen Schadensersatzansprüche in Höhe des investierten Kapitals.
Um überprüfen zu lassen, ob im konkreten Fall Rückzahlungsansprüche bestehen und auf welchem Weg diese am besten und effektivsten durchgesetzt werden können, rät die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleger der verschiedenen Montranus-Fonds vertritt, sich zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde, steht betroffenen Anlegern gerne zur Verfügung.