openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuer

Bild: Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuer
Willi Kreh Steuerberater
Willi Kreh Steuerberater

(openPR) (WKr) Als Kleinunternehmer wird bezeichnet, wer bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Dies ist im § 19 Umsatzsteuergesetz geregelt.

Der Kleinunternehmer darf in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen und im Ge-genzug darf er auch keine Vorsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmen ziehen. Er muss unterjährig keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.



Voraussetzung
Die Voraussetzung für die Kleinunternehmerbesteuerung ist, dass der Gesamtumsatz nach vereinnahm-ten Entgelten im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17.500 EUR betragen hat und im laufenden Ka-lenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR betragen wird.

Nicht zum Gesamtumsatz gehörend
Nicht zum Gesamtumsatz zählen u. a. Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz, Umsätze als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut oder ähnliche heilberufliche Tätigkeiten, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrkräfte an Hochschulen und allgemeinen bildenden und berufsbildenden Schulen und an privaten Schulen, wenn diese von der zuständigen Landesbehörde eine entsprechende Bescheinigung haben.
Weiterhin gehört der Verkauf von Anlagevermögen nicht zum Gesamtumsatz.

Zum Gesamtumsatz gehörend
Zum Gesamtumsatz werden aber die private Nutzungen von PKW und Telefon, sowie der Eigenver-brauch von eingekaufter Ware gerechnet.

Aufnahme der Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr
Wenn ein Unternehmer seine Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres neu aufnimmt, kann man nicht auf den Vorjahresumsatz zurückgreifen. Deshalb ist hier der voraussichtliche Umsatz des laufenden Kalen-derjahres auf einen Jahresumsatz hochzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind als volle Kalen-dermonate zu behandeln. Für die Anzahl der Monate beachten: Unternehmereigenschaft beginnt bereits mit den Vorbereitungshandlungen.

Option zur Regelbesteuerung
Wenn ein Unternehmer die Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllt, ist er automatisch Kleinunternehmer.
Er kann jedoch auf die Anwendung des § 19 UStG verzichten. Der Antrag auf die Regelbesteuerung ist bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung möglich. Im Sprachgebrauch ist dies die Option zur Re-gelbesteuerung = Mehrwertsteuer.
Hat der Unternehmer optiert, so ist dieser 5 Jahre an diese Erklärung gebunden. Erst nach Ablauf dieser 5 Jahre kann der Unternehmer wieder zur Kleinunternehmerregelung wechseln.

Die Entscheidung ob die Option günstiger oder ungünstiger ist, ist immer vom Einzelfall abhängig.

- Umsätze überwiegend mit Unternehmer: Regelbesteuerung (Option) günstiger
- Umsätze überwiegend mit Privatpersonen: Kleinunternehmerregelung günstiger
- Umsätze mit Unternehmer und Privatpersonen: individuell zu betrachten

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 808341
 819

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuer“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Willi Kreh Steuerberater

Bild: Außergewöhnliche Belastungen – Abzugsfähigkeit bei der EinkommensteuerBild: Außergewöhnliche Belastungen – Abzugsfähigkeit bei der Einkommensteuer
Außergewöhnliche Belastungen – Abzugsfähigkeit bei der Einkommensteuer
(WKr) Der Begriff der außergewöhnlichen Belastung ist in zwei Gruppen zu unterscheiden: § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art § 33a und § 33b Einkommensteuergesetz (EStG) Höchst- und Pauschbeträge für einzelne, herausgegriffene Gruppen. Die zwei Gruppen unterscheiden sich in dem Punkt, dass bei den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art § 33 EStG es keine Höchstbeträge für den Abzug gibt. Allerdings werden hier die Aufwendungen um die sogenannten „zumutbare Eigenbelastung“ gekürzt. Bei § 33a…
Bild: Haushaltsnahe DienstleistungenBild: Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen
(WKr) Der Gesetzgeber hat die steuerliche Vergünstigung von Aufwendungen im Rahmen von Haushaltsnahen Dienstleistungen in Privathaushalten im § 35a EStG geregelt. Danach ergeben sich folgende Möglichkeiten einen Steuervorteil in Anspruch zu nehmen: 1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse § 35a Abs. 1 EStG Für die Beschäftigung eines Mitarbeiters im Rahmen eines Mini-Jobs in einem Privathaushalt 20 % der Aufwendungen – maximal 510 € 2. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen / Pflege- und Betreuungsleistungen…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Online-Seminar “Einnahmen-Überschuss-Rechnung” für SelbständigeBild: Online-Seminar “Einnahmen-Überschuss-Rechnung” für Selbständige
Online-Seminar “Einnahmen-Überschuss-Rechnung” für Selbständige
… und Betriebsausgaben, Behandlung ausgewählter Betriebsausgaben (zum Beispiel Abschreibungen, KFZ-Kosten, Reisekosten), Umsatzsteuer und Vorsteuer (Ist- und Sollversteuerung sowie Kleinunternehmerregelung), das Formular Anlage "EÜR". Referent Alexander Sprick ( https://www.alexander-sprick.de ) bringt den Teilnehmenden praxisnah, leicht verständlich und …
Solarstrom bleibt weiterhin steuerlich interessant
Solarstrom bleibt weiterhin steuerlich interessant
… erhoben. Dies gilt, wenn der Vorjahresumsatz 17.500 Euro und der Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt. Ein Vorteil der Kleinunternehmerregelung besteht darin, dass der Photovoltaikanlagenbetreiber sich nicht mit den zum Teil aufwendigen Formalien der Umsatzsteuer beschäftigen muss. Aber andererseits entgeht dem …
Bild: Photovoltaik-Anlagen und UmsatzsteuerBild: Photovoltaik-Anlagen und Umsatzsteuer
Photovoltaik-Anlagen und Umsatzsteuer
… mitteilen, dass man nun unternehmerisch tätig wird - sollte man nicht bereits aus anderer Tätigkeit ein Unternehmer sein. Zudem muss der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (Kleinunternehmer führen keine Umsatzsteuer ab und haben dementsprechend kein Recht auf Vorsteuerabzug) erklärt werden, da die Grenze von 22.000 EUR Umsatz kaum überschritten …
Bild: Neu im Internet - Kleinunternehmerportal mit kostenloser OnlineFibu – die Seite für den KleinunternehmerBild: Neu im Internet - Kleinunternehmerportal mit kostenloser OnlineFibu – die Seite für den Kleinunternehmer
Neu im Internet - Kleinunternehmerportal mit kostenloser OnlineFibu – die Seite für den Kleinunternehmer
… Unternehmer und Existenzgründer betreiben ihr Gewerbe häufig im Nebenerwerb oder auf kleiner Umsatz- und Ertragsbasis, beispielsweise als Onlineshop über eBay. Die Kleinunternehmerregelung stellt daher für viele eine willkommene steuerliche Erleichterung dar, da die oft bürokratische und zeitraubende Handhabung der Umsatzsteuer für diese Unternehmer …
Bild: Existenzgründer Infos: Steuern und FinanzenBild: Existenzgründer Infos: Steuern und Finanzen
Existenzgründer Infos: Steuern und Finanzen
… ankommt. Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer: Auch Existenzgründer, Selbstständige und Kleinunternehmer kommen nicht darum herum. Aber was genau ist zum Beispiel die Kleinunternehmerregelung? Wann werde ich bilanzierungspflichtig? Wie funktioniert das mit der Umsatzsteuer und wer hilft mir bei Fragen weiter? Oder kann …
Steuerhinterziehung durch eBay Handel?
Steuerhinterziehung durch eBay Handel?
… des Umsatzsteuerrechts ist ist zwar in der Regel auch einkommensteuerpflichtig, umgekehrt muss das aber nicht gelten. So bestehen umsatzsteuerlich bestimmte Grenzwerte (Kleinunternehmerregelung), bei deren Unterschreiten keine Umsatzsteuer auszuweisen ist. Aber auch hier steckt der Teufel im Detail. Wer nämlich, ohne Umsatzsteuer zu schulden, Umsatzsteuer …
Bild: Kleinunternehmer – was Sie wissen solltenBild: Kleinunternehmer – was Sie wissen sollten
Kleinunternehmer – was Sie wissen sollten
… steuerlichen Erfassung, den jeder Unternehmer bei Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit von seinem Finanzamt erhält und ausfüllen muss, wird er jedoch gefragt, ob er die Kleinunternehmerregelung auch weiterhin in Anspruch nehmen möchte oder zur Regelbesteuerung wechseln (optieren) möchte. Sofern er sich in den relevanten Umsatzgrenzen bewegt, hat der Unternehmer …
Bild: Kleinunternehmer: lohnt ein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung?Bild: Kleinunternehmer: lohnt ein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung?
Kleinunternehmer: lohnt ein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung?
… Umsatzsteuerverfahren überlastet. Besonders für diese Gruppe, die eher geringen Umsatz erwirtschaftet, hat der Gesetzgeber mit §19 Umsatzsteuergesetz eine Erleichterung geschaffen – die Kleinunternehmerregelung. Umsätze von Unternehmen dieser Kategorie unterliegen nicht der Umsatzsteuer und werden wie Umsätze von privaten Verkäufern behandelt. Damit erübrigt sich also …
Bild: Risiken beim Vorsteuerabzug – wichtige PraxisfälleBild: Risiken beim Vorsteuerabzug – wichtige Praxisfälle
Risiken beim Vorsteuerabzug – wichtige Praxisfälle
… freien Mitarbeitern Wer auf die Mithilfe von Subunternehmern bzw. nicht angestellten Personen angewiesen ist, unterliegt einem besonders hohen Risiko durch die sog. Kleinunternehmerregelung. Diese Kleinunternehmer haben gegenüber dem Finanzamt den Antrag gestellt, nicht zur Umsatzbesteuerung herangezogen zu werden und dürfen somit auch keine Umsatzsteuer …
Wann ist ein Unternehmer ein Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer?
Wann ist ein Unternehmer ein Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer?
… Das unerwartete Überschreiten der 50.000-Euro-Grenze zieht keine rückwirkenden Konsequenzen nach sich. Was ist der Kleinunternehmer/Kleinunternehmerregelung?Die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 USTG ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht in Bezug auf die Umsatzsteuer gewährt. Der …
Sie lesen gerade: Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuer