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Willi Kreh Steuerberater

Willi Kreh Steuerberater

Willi Kreh Steuerberater Dieselstraße 12 61191 Rosbach v. d. Höhe Telefon 06003 91420 Telefax 06003 914222 eMail: krehaktiv@kreh.de http://www.kreh.de Blog: www.krehaktiv.de

Über das Unternehmen

Willi Kreh Strategieberatung
Willi Kreh definiert mit Unternehmern Ziele, Strategien sowie praktische Maßnahmen, um Freiräume zu schaffen und brachliegende Potentiale für zu erschließen. Auf der Basis nachhaltig angelegter Beratung gelingt es so, Stärken und Schwächen im Unternehmen zu identifizieren und durch einen konkreten Aktionsplan zu adressieren. Er unterstützt Unternehmer so kontinuierlich dabei, die richtigen Entscheidungen für ihr Unternehmen zu treffen.

Wie kommen Sie auf Augenhöhe mit Ihrer Bank und erreichen so Ihre Ziele?
- bei anstehenden Basel II Ratings
- in Kreditverhandlungen
- bei der Erstellung von Finanzierungskonzepten
- bei der Nachverhandlung bestehender Verträge mit der Bank
- bei schwierigen und unangenehmen Rückfragen der Bank
Willi Kreh unterstützt Sie als Unternehmer, schnell, dauerhaft und vor allem wirkungsvoll auf Augenhöhe mit Ihrer Bank zu verhandeln.

Steuerberater Willi Kreh
Sie möchten …gut beraten werden, Abgaben vorausschauend planen und natürlich viel einsparen, dabei die Firma voranbringen, bei der Bank gut dastehen und mindestens zweimal im Jahr in die Südsee fahren… Wir begleiten Sie dabei mit unseren Beratungsangeboten.
Spezielle Beratungsangebote für Trainer, Coachs und Berater

2004 wurde in Baden-Württemberg eine zweite Beratungsstelle eröffnet.

Aktuelle Pressemitteilungen von Willi Kreh Steuerberater
Bild: Außergewöhnliche Belastungen – Abzugsfähigkeit bei der EinkommensteuerBild: Außergewöhnliche Belastungen – Abzugsfähigkeit bei der Einkommensteuer
Willi Kreh Steuerberater

Außergewöhnliche Belastungen – Abzugsfähigkeit bei der Einkommensteuer

(WKr) Der Begriff der außergewöhnlichen Belastung ist in zwei Gruppen zu unterscheiden: § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art § 33a und § 33b Einkommensteuergesetz (EStG) Höchst- und Pauschbeträge für einzelne, herausgegriffene Gruppen. Die zwei Gruppen unterscheiden sich in dem Punkt, dass bei den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art § 33 EStG es keine Höchstbeträge für den Abzug gibt. Allerdings werden hier die Aufwendungen um die sogenannten „zumutbare Eigenbelastung“ gekürzt. Bei § 33a…
16.10.2014
Bild: Kleinunternehmerregelung - UmsatzsteuerBild: Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuer
Willi Kreh Steuerberater

Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuer

(WKr) Als Kleinunternehmer wird bezeichnet, wer bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Dies ist im § 19 Umsatzsteuergesetz geregelt. Der Kleinunternehmer darf in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen und im Ge-genzug darf er auch keine Vorsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmen ziehen. Er muss unterjährig keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Voraussetzung Die Voraussetzung für die Kleinunternehmerbesteuerung ist, dass der Gesamtumsatz nach vereinnahm-ten Entgelten im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17…
29.07.2014
Bild: Haushaltsnahe DienstleistungenBild: Haushaltsnahe Dienstleistungen
Willi Kreh Steuerberater

Haushaltsnahe Dienstleistungen

(WKr) Der Gesetzgeber hat die steuerliche Vergünstigung von Aufwendungen im Rahmen von Haushaltsnahen Dienstleistungen in Privathaushalten im § 35a EStG geregelt. Danach ergeben sich folgende Möglichkeiten einen Steuervorteil in Anspruch zu nehmen: 1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse § 35a Abs. 1 EStG Für die Beschäftigung eines Mitarbeiters im Rahmen eines Mini-Jobs in einem Privathaushalt 20 % der Aufwendungen – maximal 510 € 2. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen / Pflege- und Betreuungsleistungen…
15.07.2014
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