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20. Münsterische Sozialrechtstagung untersucht Vielfalt moderner Arbeitsformen

28.07.201418:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Debatte um Werkverträge, Scheinwerkverträge, Selbständigkeit und Scheinselbstständigkeit prägt derzeit die Sozialpolitik. Flexibilisierung, Virtualisierung, Tertiärisierung, Ökonomisierung – der Arbeitsmarkt unterliegt einem stetigen Wandel. Das „Normalarbeitsverhältnis“, also das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis, wird zunehmend seltener. Stattdessen erfreuen sich „moderne“ Arbeitsformen zunehmender Beliebtheit. Heimarbeit, Teilzeitarbeit, Telearbeit, Leiharbeit, Befristung – die Vielfalt der Arbeitsformen ist groß und ihre praktische Bedeutung wächst. Die rechtlichen Kategorien hingegen sind begrenzt und die Zuordnung mitunter äußerst schwierig, aber zwingend notwendig. Ob Arbeitnehmereigenschaft oder Selbstständigkeit oder doch vielleicht nur Scheinselbstständigkeit, ob Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitnehmerüberlassung etc. – die rechtlich korrekte Einordnung ist von großer Bedeutung, zieht sie doch diverse Rechtsfolgen nach sich.



Wie sind moderne Arbeitsformen rechtlich einzuordnen? Welche Rechtsfolgen – insbesondere arbeitsrechtlicher, sozialrechtlicher und steuerrechtlicher Art – sind wann zu erwarten? Welche Tücken verbergen sich hinter modernen Arbeitsformen? Wie sehen die Gestaltungsspielräume aus und wie können Probleme vermieden werden? Worauf muss bei internationalen Sachverhalten geachtet werden? Welche Entwicklungstendenzen rechtlicher und tatsächlicher Art lassen sich erkennen und wie sind diese zu beurteilen?

Mit diesen und weiteren Fragestellungen befasst sich die diesjährige 20. Münsterische Sozialrechtstagung. Das Thema der Tagung lautet "Vielfalt moderner Arbeitsformen im Kontext nationalen und europäischen Rechts". Im ersten Themenblock der Veranstaltung wollen wir uns der Selbstständigkeit und Arbeitnehmereigenschaft im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht widmen. Im zweiten Themenblock wird der Fokus auf atypische Beschäftigung im Arbeits- und Sozialrecht gelegt werden. Abschließend wenden wir uns den Einwirkungen des Europarechts zu.

Auf der Veranstaltung kommen anerkannte und sachverständige Referenten aus den Bereichen der Wissenschaft und Forschung, der Richterschaft, der Sozialversicherungsträger sowie der Verbände zu Wort.

In einem einführenden Vortrag wird Prof. Dr. em. Rolf Wank – ein besonderer Sachkenner der Materie – den Teilnehmern einen Überblick über die Vielfalt moderner Arbeitsformen verschaffen. Für die Darstellung moderner Arbeitsformen aus dem Blickwinkel des Sozialrechts konnten wir Prof. Dr. Stefan Greiner von der Universität Bonn gewinnen. Herr Thorsten Diepenbrock von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen wird hierzu die Praxisperspektive beleuchten. Die Vielfalt moderner Arbeitsformen im Steuerrecht wird uns Frau Dr. Bernadette Mai, LL.M. oec., Richterin am Finanzgericht Münster, näherbringen. Zu Beginn des Nachmittages werden wir Prof. Dr. Peter Schüren von der Universität Münster zur Arbeitnehmerüberlassung hören, einer verbreiteten aber immer wieder auch angefeindeten Arbeitsform. Aus der Praxisperspektive wird hierzu Hans Michael Weiss vom Verband der Metall- und Elektro-Industrie NRW sprechen. Die Erläuterung der Einwirkungen des Europarechts wird sodann Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, dem Vorsitzenden der Münsterischen Sozialrechtsvereinigung, obliegen. Abschließend wird Herr Harald Schröer vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes zur grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung referieren.

Im Anschluss an die Fachvorträge werden die Referenten im Rahmen einer Abschlussdiskussion die bis hierhin gefundenen Ergebnisse erörtern und versuchen, Entwicklungstendenzen aufzuzeigen sowie Handlungsempfehlungen und mögliche Gestaltungsvorschläge zu erarbeiten.

Insgesamt soll die diesjährige 20. Münsterische Sozialrechtstagung einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für moderne Arbeitsformen geben und Auswirkungen für die Praxis kritisch hinterfragen.

Die Konferenz ist offen für Publikum. Eine Anmeldung ist möglich bis zum 14. November 2014. Auf unserer Homepage www.sozialrechtsvereinigung.de wird in Kürze ein Anmeldeformular mit weiteren Informationen zum Download bereitgestellt. Wenn Sie das Tagungsprogramm inkl. Anmeldeformular zugesandt bekommen möchten oder in unseren Verteiler aufgenommen werden wollen, senden Sie bitte eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten über das Kontaktformular unserer Website oder direkt an E-Mail.
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