(openPR) Linthe, 28. Juli 2014: Für alle Berufskraftfahrer wird es ab 10. September 2014 ernst: Bis zu diesem Tag müssen sie im Rahmen der BKF-Qualifikation eine Weiterbildung nachweisen, die auch im Führerschein dokumentiert sein muss. Das BKF-Gesetz sieht eine Weiterbildungspflicht vor, die von Berufskraftfahrern im Abstand von fünf Jahren regelmäßig wiederholt werden muss. Berufskraftfahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG zwar keiner Qualifikationspflicht, jedoch besteht in diesen Fällen die Pflicht zur Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden, die vor dem 10. September 2014 absolviert und im Führerschein eingetragen werden sein muss.
Die Einführung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung, richtet sich an Fahrer des gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehrs und hat zum primären Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, und durch zusätzliche Qualifizierungen die Verbesserung des Umweltschutzes zu gewährleisten.
Nicht nur Berufskraftfahrer müssen bei fehlender Qualifizierung mit einem Bußgeld rechnen, auch Unternehmen, die Berufskraftfahrer beschäftigen, riskieren bei Nichtbeachtung der Weiterbildungsmaßnahmen hohe Bußgelder.
Vor Ablauf der Frist am 10. September, bietet das ADAC Fahrsicherheitszentrum Unternehmen, die ihre Berufskraft-fahrer schulen wollen, vom 25. bis zum 29. August 2014 auf dem Gelände des ADAC Fahrsicherheitszentrums die Möglichkeit, ihre Weiterbildung vor Ort durchzuführen.













