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Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

06.08.201315:54 UhrIT, New Media & Software
Bild: Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

(openPR) Unternehmen, welche Berufskraftfahrer beschäftigen, sind durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet, regelmäßige Weiterbildungen zu besuchen. Ziel der europäischen Verordnung ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit.



Mit der Verabschiedung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG ) am 14. August 2006 sind zukünftig regelmäßige Weiterbildungen im gewerblichen Güter- und Personenverkehr obligatorisch. Die Zielsetzung dabei besteht in der Vereinheitlichung der Berufskraftfahrerausbildung in Europa. Eine Nichteinhaltung des BKrFQG kann für Unternehmen empfindliche Strafe mit sich bringen. So kann beispielsweise ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000 Euro für Unternehmen anfallen, wenn sie Fahrten ohne entsprechende Qualifikation des Fahrers anordnen oder zulassen (§9 BKrFQG).

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz schreibt vor, dass alle bereits gewerblich tätigen Berufskraftfahrer in der EU neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen müssen. Neueinsteiger und Berufsanfänger erhalten die geforderte Befähigung bereits durch eine Grundqualifikation. Sowohl bezüglich der generellen Qualifikationserlangung (Grundqualifikation oder Weiterbildung) als auch hinsichtlich Güterkraft- und Personenverkehr existieren unterschiedliche Stichtage, die es seitens der Unternehmen einzuhalten gilt.

So müssen Fahrer in der Ausbildung zu den Klassen C1, C1E, C oder CE (Güterkraftverkehr) schon seit dem 10. September 2009 und Fahrer in der Ausbildung zu den Klassen D1, D1E, D oder DE (Personenverkehr) seit dem 10. September 2008 die sogenannte Grundqualifikation erwerben.
Den Auszubildenden stehen dabei generell drei unterschiedliche Arten zur Erlangung der Grundqualifikation zur Verfügung:
- über einen Abschluss zum/ zur Berufskraftfahrer(in) oder
- über das erfolgreiche Bestehen einer theoretischen sowie praktischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder aber auch
- über die beschleunigte Grundqualifikation und Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte mit abschließender theoretischer Prüfung bei der IHK.

Bereits berufstätige Fahrer und somit Inhaber der Klassen C1, C1E, C oder CE müssen bis zum 10. September 2014 und Inhaber der Klassen D1, D1E, D oder DE bis zum 10. September 2013, entsprechende Maßnahmen zur Weiterbildung durchgeführt haben. Die Zielsetzung der Weiterbildungsmaßnahmen besteht darin, die Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche im Zuge der Grundqualifikation erlangt wurden, auf einem aktuellen Stand zu halten.
Die Weiterbildungsmaßnahmen sind im 5-Jahres-Intervall nachzuweisen, wodurch es sich anbietet, die Weiterbildungen auch auf einen Zeitraum von 5 Jahren zu verteilen, damit die betriebliche Belastung beziehungsweise die Ressourcenbindung nicht allzu groß ist.

So vorteilhaft die Verteilung der Weiterbildungsmaßnahmen auf einen Zeitraum von fünf Jahren für die Unternehmen sein mag, steigt damit jedoch der administrative Aufwand für die Unternehmen signifikant. Gilt es doch den Überblick über den jeweiligen Stand der Weiterbildungsmaßnahmen für alle Fahrer des Unternehmens nicht zu verlieren. Effektive Unterstützung erhalten Unternehmen hierbei durch den Einsatz einer geeigneten Softwarelösung.

Mit dem Personalmanager – der innovativen, webbasierten Personalmanagement Software von BITE – erhalten Unternehmen granulare und zugleich effektive Unterstützung bei der Einhaltung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes.

Mit Hilfe des Moduls „Schulungsmanagement“ können alle geforderten Weiterbildungsmaßnahmen geplant, erfasst, bewertet, verwaltet und ausgewertet werden. Anhand von Rückkehrbewertungen durch den Mitarbeiter sowie Umsetzungsbewertungen durch den Vorgesetzen kann die Wirksamkeit einer jeder einzelnen Weiterbildungsmaßnahmen detailliert und nachvollziehbar bemessen werden. Belastbare Auswertungen hinsichtlich der Weiterbildungsmaßnahmen und der entsprechenden Anbieter der Weiterbildungsmaßnahmen sorgen dafür, dass Kosten und Nutzen im Fokus des Unternehmens verbleiben.
Die im Anschluss erhaltenen Weiterbildungsnachweise können mit Hilfe des Moduls „Zertifikate“ erfasst, mit Gültigkeiten versehen und verwaltet werden. Anfallende Auffrischungstermine werden entsprechend ihrer Dringlichkeit/ Fälligkeit im Ereignismodul vom Personalmanager auf der Startseite aufgezeigt. Darüber hinaus erinnert die wöchentliche Status-Email an alle fälligen Ereignisse und Termine wodurch einem potenziellen Vergessen effektiv entgegengewirkt wird.

Hinweis:
Die Artikel zu Rechtsthemen und verwandten Themen sind zur Information, Weiterbildung und allgemeinen Bildung angelegt. Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen.

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