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Stichtag 10. September 2014: BKrFQG-Weiterbildungsfrist läuft ab

27.03.201407:37 UhrLogistik & Transport
Bild: Stichtag 10. September 2014: BKrFQG-Weiterbildungsfrist läuft ab
Der Yellow Truck der SVG erinnert an die Berufskraftfahrerweiterbildung.
Der Yellow Truck der SVG erinnert an die Berufskraftfahrerweiterbildung.

(openPR) Der Countdown läuft. Am 10. September 2014 endet die fünfjährige Weiterbildungsfrist für Berufskraftfahrer. Dann müssen alle Fahrer, die beruflich mit einem LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) fahren, die Schlüsselzahl „95“ in die Fahrerlaubnis eingetragen haben. Sie ist der Nachweis über die vom Gesetzgeber mindestens geforderten 35 Stunden Weiterbildung. So bedeutet zum Beispiel der Eintrag "95 (01.09.2019)", dass der Fahrer seine Weiterbildungspflicht bis zu diesem Datum erfüllt hat. Spätestens am 01.09.2019 muss er wieder 35 Stunden nachweisen.


Die Straßenverkehrsgenossenschaft (SVG) rät Fahrern und Unternehmern frühzeitig alle Unterlagen zu prüfen, ob und wie viele Seminare fehlen und bis wann die 35 Stunden Weiterbildung nachgewiesen werden müssen. Den Eintrag nehmen die zuständigen Führerscheinstellen nur dann vor, wenn der Fahrer die Weiterbildungsnachweise von anerkannten Ausbildungsstätten vorlegt.
Betroffen sind in erster Linie Gütertransportunternehmen, aber auch zahlreiche andere Branchen wie zum Beispiel Handwerks- und Baubetriebe oder Möbel- und Getränkefahrer fallen unter die Weiterbildungspflicht. "Es ist ein Irrglaube, dass Handwerker generell vom BKrFQG ausgenommen sind. Sie fallen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen unter die Ausnahme gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG. Ob die im Einzelfall zutrifft, muss jeder Fahrer individuell klären", rät Jörg Rehaag, Leiter Weiterbildung bei der SVG-Zentrale in Frankfurt. Der Fachmann empfiehlt, frühzeitig alle Unterlagen zu prüfen, ob und wie viele Seminare fehlen und bis wann die 35 Stunden Weiterbildung nachgewiesen werden müssen. Denn bei Verstößen drohen Bußgelder bis 5.000 Euro für Fahrer und für Unternehmer, die eine Fahrt anordnen, sogar bis 20.000 Euro. Zudem kann die Strafe bis zwei Jahre nachträglich erhoben werden.
Doch längst nicht alle Fahrer haben die nötige Stundenzahl gesammelt. Ursprünglich sollten Kraftfahrer einmal pro Jahr eine 7-stündige Weiterbildung absolvieren, um nach fünf Jahren die nötigen fünf Nachweise zu haben. "In den Anfangsjahren hat man die Kurse gerne auf die lange Bank geschoben und jetzt wird es für viele eng", sagt Rehaag. Die Nachfrage nach BKrFQG-Schulungen habe nicht zuletzt deshalb in den vergangenen Wochen deutlich angezogen.
SVG weitet BKrFQG-Schulungsangebot aus
Aufgrund der starken Nachfrage haben auch die Straßenverkehrsgenossenschaften ihr Schulungsangebot bundesweit kurzfristig stark ausgeweitet. Ab sofort werden täglich von Montag bis Samstag Seminarthemen zu allen BKrFQG-Kenntnisbereichen angeboten. Auch komplette Wochenschulungen mit fünf Tagen á sieben Stunden stehen noch bis September auf dem Programm.
Alle Kurse im Seminarplaner der SVG unter www.svg.de

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