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Neuer Gesetzesentwurf über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Bild: Neuer Gesetzesentwurf über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Zahlungsverzug, Forderungsmanagement, Telefoninkasso
Zahlungsverzug, Forderungsmanagement, Telefoninkasso

(openPR) Gesetzesentwurf zugestimmt

In der 47. Plenarsitzung am 04.07.2017 im Berliner Bundestag wurde dem neuen Gesetzesentwurf über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zugestimmt.

Konkret:

„Berlin: (hib/JBB) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verabschiedete in seiner 24. Sitzung am Donnerstag mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (18/1309, 18/1576).

Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung private Unternehmen und staatliche Auftraggeber dazu veranlassen, ihre Rechnungen schneller zu bezahlen. Deshalb sollen die Verzugszinsen im Fall von überschrittenen Zahlungsfristen erhöht werden. Außerdem wird der gesetzliche Verzugszins um einen Prozentpunkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben. Zudem will die Regierung im Falle eines Zahlungsverzugs Gläubigern das Recht einräumen, von säumigen Schuldnern eine Pauschalgebühr in Höhe von 40 Euro zu erheben. Der Entwurf sieht unter anderem auch vor, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen, als unangemessen gelten und daher unwirksam sind. Im Falle von individuellen Vereinbarungen zu Zahlungsfristen soll ein Aufschub von mehr als 60 Tagen für die Begleichung der Rechnung in Zukunft nur wirksam sein, wenn dies für den Gläubiger nicht „grob unbillig“ ist. „

Dem Gesetzesentwurf vorausgegangen, war eine europäische Richtlinie. Ziel ist die Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr. Vor allem auch bei den öffentlichen Auftraggebern.

Dies hat bei Inkrafttreten des Gesetzes erhebliche Vorteile für den Gläubiger. Integriert er die geplanten Neuerungen konsequent in sein betriebliches Forderungsmanagement, kann er in Kombination mit dem Telefoninkasso [im eigenen Unternehmen] deutlich seine Außenstände verringern sowie den Zahlungszeitraum wesentlich verkürzen.

Die Wirksamkeit des Telefoninkasso ist erwiesen und immer mehr Unternehmen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Durch den Einsatz eigener Mitarbeiter im Unternehmen, die für diesen Bereich zusätzlich entsprechend geschult werden, lässt sich dieses Instrument effektiv mit in den betrieblichen Ablauf integrieren.

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