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Neues Gesetz kurz vor Verabschiedung: Erhöhung der durchschnittlichen Zahlungsziele befürchtet

(openPR) Bis zum 16.3.2013 soll die Bundesregierung die Europäische Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 16.2.2011 umsetzen. Das Ziel ist dabei, den Zahlungsverzug von Schuldnern im geschäftlichen Verkehr einzuschränken und den Gläubigern neue Instrumente zur Durchsetzung ihrer Forderungen an die Hand zu geben. Der aktuelle Gesetzesentwurf liegt seit Mai 2012 vor und wird von den Betroffenen kontrovers diskutiert.



Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem die Einführung einer Höchstgrenze für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen vor, die bei 60 Tagen für Unternehmen und 30 Tagen für öffentliche Auftraggeber liegen soll. Viele Vertreter der Wirtschaft befürchten allerdings, dass sich das Zahlungsziel von 60 Tagen von Auftragnehmern nicht als Höchstgrenze, sondern als vertragliche Regelzahlungsfrist wahrgenommen werden könnte. Dies würde das bisherige gesetzliche Leitbild des BGB verändern und möglicherweise zu einer erheblichen Verlängerung der momentan in Deutschland üblichen Zahlungsziele von durchschnittlich 30 Tagen führen. Für Lieferanten würde dies eine deutliche Erhöhung des Finanzierungsbedarfs bedeuten.

Der Lieferantenkredit gilt als eines der gängigsten Instrumente der Unternehmensfinanzierung und wird besonders in Krisenzeiten gerne in Anspruch genommen. Für Lieferanten bedeutet dies in der Regel eine Erhöhung der durchschnittlichen Forderungslaufzeiten, die gegenfinanziert werden muss. Hierbei handelt es sich vor allem um die Finanzierung der ausstehenden Forderungen, die außerhalb von Zahlungszielen beglichen werden. Mit geeigneten IT-gestützten Instrumenten fürs Kreditmanagement lässt sich der Forderungsbestand dahingehend optimieren, dass durchschnittliche Zahlungszielüberschreitungen nachhaltig verkürzt werden können. „Sollte die vorgesehene gesetzliche Festlegung eines Zahlungsziels von 60 Tagen tatsächlich zu einer Verlängerung der durchschnittlichen Forderungslaufzeiten führen, würde das der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzgebers widersprechen und die Arbeit vieler Kreditmanager unnötig erschweren. In diesem Fall würde ein effektives Kreditmanagement noch mehr an Bedeutung gewinnen“, sagt Evgeny Kulyushin, Senior Consultant bei der Prof. Schumann GmbH.

Es bleibt zu hoffen, dass die Einwände aus der Praxis beim Endspurt des Gesetzgebungsprozesses noch Berücksichtigung finden und dass Lieferanten deutscher Unternehmen weiterhin von im europäischen Vergleich relativ kurzen Zahlungszielen profitieren können.

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