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Bundesregierung muss umfassendes Konzept vorlegen

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Zur geplanten Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes durch das Kabinett

4. November 2003 - Zur geplanten Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes durch das Kabinett erklärt der stellvertretende verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans Raidel MdB:

Wie befürchtet, ist es Verteidigungsminister Struck nicht gelungen, sich in Sachen Luftsicherheitsgesetz gegen seinen Kabinettskollegen Schily durchzusetzen. Damit bleibt das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz in zwei Punkten Stückwerk: Zum einen verweigert die Bundesregierung die notwendige Änderung des Grundgesetzes, die allein ausreichend Rechtssicherheit schaffen könnte. Zum anderen fehlt noch immer ein Gesamtverteidigungskonzept.

Die Bundesregierung reagiert mit ihrem Gesetz nur punktuell auf den Irrflug eines Flugzeuges in Frankfurt, ohne sich grundsätzliche Gedanken darüber zu machen, wie man den Heimatschutz besser organisieren könnte. Terrorangriffe drohen nicht nur aus der Luft, sie können genauso gut vom Wasser oder vom Land kommen. Anstatt Regelungen für Einzelfälle zu treffen, sollte die Bundesregierung endlich auf unsere Vorschläge zu einem Gesamtverteidigungskonzept eingehen. Kerngedanke ist, dass die Zusammenarbeit der Organisationen, die für den Schutz der Inneren Sicherheit zuständig sind, neu gestaltet werden muss. Die Bundeswehr übernimmt dabei bei Bedarf Aufgaben, die sie aufgrund ihrer besonderen Fähigkeiten besser leisten kann als die anderen Organisationen.

Das Luftsicherheitsgesetz darf deshalb nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem Gesamtverteidigungskonzept sein, in dem die Zuständigkeiten auch im Grundgesetz verankert werden. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, sich nicht mit dem jetzt vorgelegten Gesetz zur Ruhe zu setzen, sondern ein umfassendes Konzept vorzulegen.

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