Die AWO Rheinlandstiftung verpflichtet sich zu den „Grundsätzen guter Stiftungspraxis“
(openPR) Selbstverpflichtung zu verantwortlichem Handeln.
10 Grundsätze guter Stiftungspraxis hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen 2006 verabschiedet. Damit hat er einen klaren Orientierungs¬rahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln gesetzt.
Diesen Grundsätzen hat sich auch die AWO Rheinlandstiftung in der Sitzung des Stiftungsrats am 11. Juni 2014 verpflichtet.
Das Trans¬parenzgebot zählt zu den wichtigsten Aussagen der Grundsätze guter Stiftungs-praxis. Es besagt, dass die Bereitstellung von Informa¬tionen ein Ausdruck der originären Verantwortung jeder gemeinnützigen Organisation gegenüber der Gesellschaft ist. Weiterer Schwerpunkt der Grundsätze sind die Ausführungen zur Vermeidung von Interessenkonflik-ten zwischen dem am Gemeinwohl ausgerichteten Stiftungsauftrag und privaten Interessen der handelnden Personen.
Die Bedeutung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Stiftungshandelns wird in den Grund-sätzen guter Stiftungspraxis besonders hervorgehoben. Sie enthalten auch Hinweise für eine wirkungsvolle Organisation der Stiftungsverwaltung. In erster Linie richten sich sie Grundsät-ze an Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter. Sie helfen jedoch auch potenziellen Stiftern bei ihren Überlegungen, wie die Stiftungszwecke von uneigennützigen Sachwaltern dauerhaft und wirkungsvoll erfüllt werden können.
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