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Kabinettsbeschluss zu Biokraftstoffen lässt Fragen offen

16.03.200607:43 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Kabinettsbeschluss zu Biokraftstoffen lässt Fragen offen

(openPR) Neues Energiesteuergesetz: Biokraftstoffhersteller fordern Steuerbegünstigung bis mindestens 2009

Berlin, 15. März 2006. Die Steuerbegünstigung für Biokraftstoff muss mindestens bis 2009 Gültigkeit behalten. Diese Forderung erhebt der Verband der Deutschen Bio-kraftstoffindustrie (VDB) anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses der Bundes-regierung zum Energiesteuergesetz. Demnach müssen ab dem 1. August 2006 für reinen Biodiesel (B100) 10 Cent pro Liter gezahlt werden. In der Beimischung zu fos-silem Kraftstoff beträgt der Mineralölsteuersatz 15 Cent pro Liter. Diese Steuersätze hält der VDB zwar für unangemessen hoch, hofft aber dass die Branche damit leben kann. Das sehr kurzfristige Inkrafttreten der Besteuerung greife massiv in bereits be-stehende Verträge ein und gefährde damit die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Biodiesel beim Kunden. „Wichtig ist jetzt vor allem, dass diese Lösung für Reinkraft-stoffe nicht wieder zum 1. Januar 2007 gekippt wird“, so VDB-Geschäftsführerin Petra Sprick.

Auch wenn im Jahr 2007 eine Beimischungspflicht eingeführt würde, müsse der Reinkraftstoff besondere Berücksichtigung finden. So müsse das Speditionsgewerbe, der Hauptabsatzmarkt für B100, den umweltfreundlichen Kraftstoff auch weiterhin steuerbegünstigt tanken können. Der Überprüfung einer möglichen Überkompensati-on steht der VDB offen gegenüber, jedoch müsse die Planungssicherheit für die In-dustrie gewahrt bleiben: „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dürfen nicht alle paar Monate in Frage gestellt werden“, mahnte Sprick die Politik. „Hier geht es auch um Vertrauensschutz.“ Um die Wettbewerbsfähigkeit für biogene Reinkraftstoffe auch künftig zu gewährleisten, müsse auch über das Jahr 2009 hinaus eine An-schlussregelung zur Steuervergünstigung gefunden werden.

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