(openPR) Bundesregierung beschliesst Foerderung von Biokraftstoffen
Bundesimmissionsschutzgesetz wird an EU-Recht angepasst
Die Bundesregierung hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Juergen Trittin Anforderungen an die Qualitaet und Kennzeichnung von schwefelfreien Kraftstoffen und sogenannten Biokraftstoffen beschlossen.
Eine neue Verordnung sieht die verbindliche Einfuehrung schwefelfreier Kraftstoffe ab 01.01.2009 vor und setzt damit eine Richtlinie des Europaeischen Parlaments und des Rates ueber die Qualitaet von Otto- und Dieselkraftstoffen um.
Schwefelfreie Kraftstoffe sind eine wichtige Voraussetzung fuer den optimalen Betrieb von Vorrichtungen zur Abgasreinigung. Dazu zaehlen vor allem die juengst in die Diskussion geratenen Dieselrussfilter und Stickoxidspeicher-Katalysatoren. Letztere ermoeglichen es, auch bei Ottomotoren die verbrauchsarme Direkteinspritzertechnik mit niedrigen Emissionen zu realisieren. Aufgrund ihrer steuerlichen Foerderung sind in Deutschland bereits seit 2003 die Otto- und Dieselkraftstoffe flaechendeckend schwefelfrei.
Ausserdem wird in der Verordnung die Zumischung von Bioethanol zu Ottokraftstoff und die Beimischung von Biodiesel zu Dieselkraftstoff so geregelt, wie es der EU-Richtlinie zur Foerderung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor entspricht. Kuenftig sind Zumischungen von Bioethanol beziehungsweise Biodiesel bis fuenf Volumenprozent ohne Kennzeichnung zulaessig, hoehere Zumischungen muessen besonders gekennzeichnet werden.
Darueber hinaus legt die neue Verordnung erstmals Qualitaetsanforderungen fuer Erdgas und Biodiesel als Kraftstoffe fest. Insbesondere Erdgas erzeugt deutlich weniger Emissionen als herkoemmliche Kraftstoffe.
Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6, 10178 Berlin
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