(openPR) Helmtragen beim Radfahren ist unerlässlich, aber ohne Helmpflicht
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Nichttragen eines Fahrradhelms nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschulden führt. Zum Hintergrund: Da sie keinen Fahrradhelm trug, hatte das Oberlandesgericht Schleswig im Juni des vergangenen Jahres einer Radfahrerin die Mitschuld an einem Verkehrsunfall beigemessen. Die Frau hatte bei einer von ihr unverschuldeten Kollision mit einem Pkw schwere Kopfverletzungen davon getragen. Im anschließenden Rechtsstreit argumentierte die Versicherung der Pkw-Fahrerin, dass die Verletzungen der Radlerin beim Tragen eines Fahrradhelms erheblich geringer ausgefallen wären. Sie sei deshalb für die Folgen des Unfalls mitverantwortlich. Das Oberlandesgericht Schleswig übernahm diese Einschätzung und wies der Radfahrerin eine 20-Prozentige Mitschuld zu. Gegen das Urteil legte sie Berufung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein und bekam mit Urteil vom gestrigen Tag Recht.
„Wir sind froh über die Entscheidung des BGH“, begrüßt Dr. Joachim Breuer, Vorstandsvorsitzender der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung, das Urteil. „Damit sind Unfallopfer nicht dem Risiko der Minderung von Versorgungsansprüchen ausgesetzt. Vor allem bei schwersten Verletzungen und lebenslangen Beeinträchtigungen hätte eine entstehende Versorgungslücke außerhalb eines vernünftigen Verhältnisses zum persönlichen Fehlverhalten gestanden“, so Breuer weiter. Die Erfahrung der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung bei der Beratung von Menschen mit unfallbedingten Schädelhirnverletzungen zeigt, dass der veränderte Alltag für die Betroffenen und ihre Familien mit großen Einschränkungen und Belastungen verbunden ist. Manchmal ist lebenslange medizinische Behandlung und Rehabilitation notwendig. Ihre in Folge des Unfalls auftretenden existenziellen wirtschaftlichen Probleme wären durch die Zunahme von Rechtsstreitigkeiten zur Klärung des Mitverschuldens noch weiter verschärft worden.
Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung fordert Radfahrer jedoch nachdrücklich dazu auf, selbstverantwortlich beim Radfahren einen Helm zu tragen. Studien namhafter Unfallforscher haben gezeigt, dass sich das Risiko einer schweren Kopfverletzung dadurch um bis zu 50 Prozent verringern lässt. „Das Tragen eines Fahrradhelms sollte auch ohne Helmpflicht selbstverständlich sein“, so Joachim Breuer.










