openPR Recherche & Suche
Presseinformation

LG Berlin: AGB von WhatsApp sind unzulässig

Bild: LG Berlin: AGB von WhatsApp sind unzulässig

(openPR) Das LG Berlin hat geurteilt, dass es Verbrauchern in Deutschland nicht zumutbar sei, wenn WhatsApp seine AGB nur in englischer Sprache zur Verfügung stellt. Es sei nicht zu erwarten, dass jeder die Vertragsbedingungen ohne weiteres verstehen könne.



Das Gericht hielt damit die Anbieterangaben für unzureichend und gab der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) statt.

Jeder, der WhatsApp nutzen möchte, muss sich zunächst registrieren. Allerdings stehen sowohl die Nutzungsbedingungen als auch die Datenschutzhinweise nur in englischer Sprache zur Verfügung, und das, obwohl der Dienst in deutscher Sprache beworben wird und der Vertrag ansonsten auch in Deutsch verfasst ist.

Darüber hinaus machte WhatsApp keine vollständigen Angaben im Impressum. Das ist aber nach § 5 Telemediengesetz verpflichtend, insbesondere, um bei Beschwerden mit dem Unternehmen in Kontakt treten zu können. Auf der Internetseite des Unternehmens waren weder die Postanschrift noch ein zweiter Kommunikationsweg neben der E-Mail-Adresse angegeben. Auch fehlten der Vertretungsberechtigte des Unternehmens und das öffentliche Register, in das das Unternehmen eingetragen ist. Zu finden war lediglich ein Link mit der Bezeichnung „Kontakt“, hinter dem sich jedoch nur eine E-Mail-Adresse befand. Das ist unzureichend.

(LG Berlin, Urteil vom 09.05.2014 – 15 O 44/13)

Unsere Meinung

Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT Recht Timo Schutt meint:

„Das Urteil ist zu begrüßen. Es gibt in letzter Zeit eine bedenkliche Tendenz, gerade der deutschen Gerichte, davon auszugehen, dass jedermann in der Lage sei, englische Texte, insbesondere Rechtstexte, zu verstehen, da das heutzutage „allgemein üblich“ sei. So sind gerade Softwarelizenzverträge oder auch Nutzungsbedingungen in englischer Sprache schon bei einigen deutschen Gerichten als ausreichend angesehen worden.

Das ist deshalb bedenklich, als selbst bei guten englischen Sprachkenntnissen komplexe rechtliche Formulierungen wohl kaum verstanden werden. Selbst, wenn die verwendeten Worte verstanden werden, muss das auch noch nicht bedeuten, dass auch der dahinter stehende Sinn korrekt verstanden wird bzw. werden kann.

Selbst bei deutschen AGB und Verträgen ist oftmals ein fatales falsches Verständnis dessen, was mit einer bestimmten Formulierung tatsächlich rechtlich ausgesagt werden soll, festzustellen.

Gegenüber Verbrauchern muss nach wie vor davon ausgegangen werden, dass alle rechtlich verbindlichen Texte auch in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden müssen.“

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 800682
 161

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „LG Berlin: AGB von WhatsApp sind unzulässig“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

ElcomSoft-Tool extrahiert und entschlüsselt ab sofort auch WhatsApp Business-Daten
ElcomSoft-Tool extrahiert und entschlüsselt ab sofort auch WhatsApp Business-Daten
ElcomSoft veröffentlicht ein Update seines 'Elcomsoft Explorer für WhatsApp' (EXWA), ein forensisches All-in-one-Tool zum Extrahieren, Entschlüsseln und Analysieren von WhatsApp-Chat-Verläufen. ------------------------------ Nachdem Anfang des Jahres mit Update 2.30 die Extraktions-Funktion für reguläre WhatsApp-Backups hinzugefügt wurde, ist die neue …
Bild: WhatsApp-AGB müssen auf Deutsch seinBild: WhatsApp-AGB müssen auf Deutsch sein
WhatsApp-AGB müssen auf Deutsch sein
WhatsApp muss seine AGB den Kunden in Deutschland im Rahmen der deutschsprachigen Website auch auf Deutsch anbieten. Das hat jetzt das Landgericht Berlin entschieden. Ausschließlich in englischer Sprache angebotene AGB können von deutschen Verbrauchern nicht in zumutbarer Weise zur Kenntnis genommen werden. Übrigens verpflichtet das Gericht WhatsApp …
Kann ich Handy orten für meine Kinder anwenden?
Kann ich Handy orten für meine Kinder anwenden?
… zusätzliche Schutzfunktion für die Kinder betrachten bzw. bezeichnen. Mehr Vorteile durch die Live-Standort Übermittlung von Whatsapp Wie https://www.landeszeitung.de/mehr/themenwelten/buero-netzwelt/117568-wie-funktioniert-die-handyortung-ueber-whatsapp/ zeigt, ist auch Whatsapp seinen Kunden jetzt entgegengekommen und bietet einen eigenen Ortungsdienst …
Bild: Prostituierte will Schadensersatz von KundenBild: Prostituierte will Schadensersatz von Kunden
Prostituierte will Schadensersatz von Kunden
… zu Unrecht Beklagten. Während sie ihren Kunden zunächst in dessen ihn begleitenden Sohn wiederzuerkennen glaubte, identifizierte sie dann den ihr vom Beklagten auf einem Whatsapp-Foto gezeigten Geschäftspartner einwandfrei als den von ihr Gesuchten. Sie entschuldigte sich beim fälschlich Beklagten, der mitteilte, dass ihm seine Ehefrau wegen der zu Unrecht …
Bild: Großer Messenger-Test: LINE kann die Verschlüsselungsexperten der PSW GROUP nicht überzeugenBild: Großer Messenger-Test: LINE kann die Verschlüsselungsexperten der PSW GROUP nicht überzeugen
Großer Messenger-Test: LINE kann die Verschlüsselungsexperten der PSW GROUP nicht überzeugen
Fulda – Nach der WhatsApp-Übernahme durch Facebook buhlen viele Messenger um die Gunst wechselwilliger Nutzer: Mit weltweit über 400 Millionen Anwendern zählt LINE zu den bedeutendsten Wettbewerbern. Vor allem die hohe Funktionalität scheint die Beliebtheit der App anzukurbeln. In punkto Sicherheit melden die Verschlüsselungsexperten der PSW GROUP jedoch …
Bild: Untersuchung: Messaging ist im deutschen Mittelstand angekommenBild: Untersuchung: Messaging ist im deutschen Mittelstand angekommen
Untersuchung: Messaging ist im deutschen Mittelstand angekommen
WhatsApp ist der wichtigste Kanal für Kund*innen: Rund 65 % der Nachrichten werden via WhatsApp empfangen Schnellere Reaktionszeit via WhatsApp: Nachrichten werden doppelt so schnell beantwortet im Vergleich zur E-Mail Die Anzahl der registrierten WhatsApp API Accounts steigt in Deutschland und weltweit Messenger Marketing gewinnt an Relevanz, besonders …
Bild: Landgericht Berlin entscheidet über Facebook-AGBBild: Landgericht Berlin entscheidet über Facebook-AGB
Landgericht Berlin entscheidet über Facebook-AGB
Das Landgericht Berlin hat einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stattgegeben. Der Gegner: Facebook. Die Berliner Richter haben so manche Facebook-AGB für unwirksam erklärt. Dies betrifft bspw. die Klausel, mit der sich Facebook umfassende weltweite unbegrenzte Nutzungsrechte an den Inhalten der User hatte einräumen lassen. Dies ging …
novomind präsentiert neue Kanäle für intelligente Kundenkommunikation auf der Call Center World in Berlin
novomind präsentiert neue Kanäle für intelligente Kundenkommunikation auf der Call Center World in Berlin
Noch persönlicher: novomind präsentiert neue Kanäle für intelligente Kundenkommunikation auf der Call Center World in Berlin novomind iAGENT 10 integriert WhatsApp / Innovationen im Live-Chat / Online-Identifikation in Echtzeit Hamburg, 03. Februar 2016 – In die Zukunft denken für eine intelligente Kundenkommunikation über alle Kanäle: Das Hamburger …
Bild: AGB von WhatsApp müssen auf Deutsch seinBild: AGB von WhatsApp müssen auf Deutsch sein
AGB von WhatsApp müssen auf Deutsch sein
WhatsApp, der bekannte Messenger-Dienst, der mittlerweile zum Facebook-Konzern gehört, wirbt auf seiner deutschsprachigen Internetseite um Kunden für seinen Messenger-Dienst. Wer den Dienst nutzen will, muss sich registrieren und den Nutzungsbedingungen (= Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB) und der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp zustimmen. Diese …
Bild: Datenschutzhinweise auf Website unterliegen strenger AGB-KontrolleBild: Datenschutzhinweise auf Website unterliegen strenger AGB-Kontrolle
Datenschutzhinweise auf Website unterliegen strenger AGB-Kontrolle
… Datenschutzhinweise auf der Website nach einem neuen Urteil aus Hamburg kostenpflichtig abgemahnt werden können (http://www.openpr.de/news/733445.html). Jetzt kommt uns ein Urteil aus Berlin zur Kenntnis, nach dem die Datenschutzhinweise zusätzlich der strengen Inhaltskontrolle des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen. Das soll jedenfalls …
Sie lesen gerade: LG Berlin: AGB von WhatsApp sind unzulässig