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direct/ HRP Rechtsanwälte: Neue Enthüllungen zum Turmcenter, Frankfurt a. M.

(openPR) HRP Rechtsanwälte gehen von Kapitalanlagebetrug aus -

Frankfurt a.M./Bremen, 10.03.2006. Im Zusammenhang mit der Pleite des geschlossenen Immobilienfonds CAM Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Vermietungs KG, Turmcenter, Frankfurt a.M., geht die Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte (HRP) inzwischen von Kapitalanlagebetrug aus.



Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei, die die Interessen zahlreicher geschädigter Anleger vertritt, hatte bereits am 24.02.2006 erste Details zur Insolvenz und den Aktivitäten des Hauptinitiators Philipp Kreuzer veröffentlicht. "Nach den Prüfungen des von HRP beauftragten Sachverständigen war die Fondsgesellschaft bereits zum Zeitpunkt der Einwerbung der neuen Gesellschafter faktisch zahlungsunfähig", sagt Anlegeranwältin Dr. Petra Brockmann von HRP. Kreuzer hatte Anleger als Gesellschafter der Büroimmobilie "Turmcenter" in Frankfurt am Main gesucht.

Weitere Recherchen von HRP haben nun ergeben, dass Philipp Kreuzer bereits im Jahre 1993 von der finanzierenden Bank, der RheinHyp, aufgefordert worden war, eine unbeschränkte Bürgschaft für das Darlehen über 177 Mio. DM abzugeben. Die finanzielle Unterdeckung der Gesellschaft ist bereits damals gravierend gewesen.

Auch das von der CAM Grundstücksverwaltungs KG in Auftrag gegebene Wertgutachten zur Bewertung des "Turmcenters" war nach Auffassung von HRP ein reines Gefälligkeitsgutachten. Das damalige Gutachten des Sachverständigen weist erhebliche Mängel sowie eine überhöhte Bewertung auf. Der von HRP beauftragte Gutachter kommt selbst bei wohlwollender Bewertung nur zu einem Wert von ca. 175 Mio. DM, statt einem Immobilienwert von 235 Mio. DM.

Der Vertrieb der Anteile erfolgte u. a. über die Germania Vermögensanlagen Vertriebs GmbH. "Bei ordnungsgemäßer Plausibilitätsprüfung", so Rechtsanwältin Brockmann, "hätte dem Vertrieb unseres Erachtens die nicht vorhandene wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzeptes auffallen müssen. Wer die Beteiligung trotzdem vermittelt hat, haftet nach unserer Ansicht auf Schadensersatz." Wird die Kapitalanlage ohne Plausibilitätsprüfung vertrieben, so hätte der Anleger jedenfalls über die nicht erfolgte Wirtschaftlichkeitsprüfung informiert werden müssen. Anleger, die beim Fonds auf eine sichere und rentable Geldanlage vertraut haben, sollten nun ihre Möglichkeit auf Schadensersatz durchzusetzen.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte ist zum 01.01.2001 gegründet worden und nimmt laut Juve, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2005/2006, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht tätig.

Hahn, Reinermann & Partner mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.


Kanzleikontakt:

Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte
RAin. Dr. Petra Brockmann
Linzer Str. 5
28359 Bremen
Fon: +49-421-2 46 85-0
Fax: +49-421-2 46 85-11
E-mail: E-Mail
http://www.hahn-reinermann.de

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