(openPR) Auf der Bürgerversammlung am 19.02.2014 wurde den Einwohnern Roßdorfs sowie den umliegenden Gemeinden eine finanzielle Beteiligung an dem Windkraftprojekt in Form eines nachrangigen Darlehens vorgestellt. Die ursprünglich interessierte Gemeinde Fischbachtal ist bereits aus dem finanziellen Vorhaben wieder ausgestiegen.
Mittlerweile wurden an mehrere Haushalte in Roßdorf und Gundernhausen Schreiben und Flyer der GGEW versendet. In dem Schreiben der GGEW, das uns mittlerweile ebenfalls vorliegt, ist kein Hinweis auf die Risiken und die Bezeichnung „nachrangiges Darlehen“ zu finden. Im Flyer der GGEW wird dann von einem „qualifizierten nachrangigen Darlehen“ gesprochen, ohne dort explizit auf die Risiken einzugehen.
Auf der Informationsveranstaltung der IG Roßdorf am 27.04.2014 sind wir aus aktuellem Anlass darauf ebenfalls kurz eingegangen.
„Aufgrund der aktuellen Berichte rund um die Insolvenz des Windkraftanlagenbetreibers PROKON, mit den zu erwartenden Verlusten für die Anleger zwischen 40 und 70 Prozent und der aktuellen Warnung und Pressemitteilung der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger, Berlin (VzfK), vor den Investments der Deutschen Bank in den Windkraftprojektierer juwi, der ja bekanntlich auch in Roßdorf an dem geplanten Vorhaben beteiligt ist, wollen wir das Thema nochmals in die Öffentlichkeit bringen und die Bürger über die Risiken einer solchen finanziellen Anlage aufklären“, so Matthias Monien, der Sprecher der IG Roßdorf.
Konkret hat die VzfK argumentiert, „dass nach den spektakulären Insolvenzen von Prokon, Windwärts, Windreich, Solar Millennium AG und vielen anderen dubiosen Renewable-Unternehmen weitere Schädigungen von Kapitalanlegern, aber auch Aktionären von Kreditinstituten, angesichts krasser Missstände im Bereich erneuerbare Energien zu erwarten seien.“
„Ein nachrangiges Darlehen ist ein Darlehen, das im Falle einer Insolvenz in dem Sinne nachrangig behandelt wird, da es erst nach den anderen Verbindlichkeiten bedient wird.
D.h., die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt erst, nachdem alle anderen (nicht nachrangigen) Gläubiger (z. B. Lieferanten, Banken) in voller Höhe ausbezahlt wurden.
Diese Rangordnung tritt somit dann in Kraft, wenn im Falle einer Insolvenz die Vermögenswerte des Unternehmens nicht ausreichen, alle Schulden zu bedienen.
Das damit verbundene höhere Risiko der nachrangigen Darlehen wird in der Regel durch einen gegenüber „normalen“ Krediten höheren Zins vergütet“, so Matthias Monien.
Nachrangige Darlehen:
• sind keine Einlagen im Sinne des BWG (Bankwesengesetzes),
• unterliegen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung, wie Spareinlagen bei Banken, und
• unterliegen keiner Prospekthaftpflicht des begebenden Unternehmens, in diesem Fall der GGEW.
„Bei der von der GGEW beworbenen Anlageform besteht keine hundertprozentige Sicherheit, auch wenn dies in Schreiben und Flyer so dargestellt wird. Auf die Risiken wird nur auf der Webseite in den FAQ eingegangen. Das ist in der Tat schon sehr bedenklich. Es besteht vielmehr ein deutlich höheres Ausfallrisiko bis hin zum Totalverlust Ihrer Anlage. Bei den hier angebotenen Zinsen von nur 2,2 % ist das einfach nur lächerlich wenig“, so Monien weiter. Berücksichtigen muss man natürlich auch noch, dass von dem Zinsertrag auch noch Kapitalertragssteuern, Kirchensteuer (ab 2015) und Soli-Zuschlag abgezogen werden müssen, sofern man keinen Freistellungsauftrag der GGEW erteilt.
Wer dann dem Flyer glaubt, dass er mit seinem mühsam gesparten Geld ausnahmslos in die Windkraftanlagen in Roßdorf investiert, irrt leider auch. Denn in den FAQ auf der Webseite der GGEW steht hierzu lapidar: „Die der GGEW AG zur Verfügung gestellte Darlehenssumme wird zur Finanzierung des Ausbaus oder des Betriebs von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien verwendet. Das qualifizierte Nachrang-Darlehen dient unter anderem zur Finanzierung eines der folgenden Projekte: Windkraft Roßdorf, Solarpark Alsbach-Hähnlein.“
Die IG Roßdorf vermutet, dass am Ende in Roßdorf, sollten die Windkraftanlagen jemals genehmigt und gebaut werden, der eigentliche Betreiber der Anlagen nicht die GGEW AG, sondern eine noch zu gründende Betreibergesellschaft oder eine Tochterfirma der GGEW AG sein wird. Denn die GGEW AG scheint dazu, wie in der Branche üblich, Personengesellschaften in Form einer GmbH & Co. KG zu gründen und hat dies auch schon selbst an anderen Standorten (z.B.: GGEW Windpark Linden GmbH & Co. KG, GGEW Windpark Brünnstadt GmbH & Co. KG) getan.
Die Stiftung Warentest hat ebenfalls vor einigen Tagen dringend vor solchen finanziellen windigen Anlagen wegen des drohenden Totalverlustes gewarnt. Solche Anlageformen sind nicht für die Altersvorsorge geeignet.
„Wir können nur jedem Roßdörfer Bürger dringend raten, sich genau über die beworbene Anlage unabhängig zu informieren und sich nicht durch das in dem Flyer genannte „große Interesse“ und der damit einhergehenden künstlichen Verknappung dieser Anlageform ködern zu lassen“, so Matthias Monien abschließend.
Quellen:
http://www.ggew.de/UN/Erneuerbare/_FAQ_Buergerbeteiligung
http://www.t-online.de/wirtschaft/unternehmen/id_69232602/prokon-insolvenz-anleger-muessen-mit-mindestens-40-prozent-verlust-rechnen.html
http://www.vzfk.de/de/grauer-kapitalmarkt/deutsche-bank-energiewende-juwi-ag/index.html

