(openPR) Auf der Suche nach Investmenttargets stößt man zwangsläufig auch auf Unternehmen, die sich in Insolvenz befinden und vom Insolvenzverwalter fortgeführt werden. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, genießt dieses sodann Gläubigerschutz, d.h. es können keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden. In den ersten drei Monaten ab Verfahrenseröffnung werden die Mitarbeiter durch die Arbeitsagentur über das Insolvenzausfallgeld bezahlt. Eine für den Insolvenzverwalter durchaus willkommene und erfreuliche Situation, zumal auch die Mieten oder Annuitäten der Betriebsstätte auf ein Minimum eingefroren werden. Es soll dann das Unternehmen im Rahmen einer übertragenden Sanierung, als asset deal ausgestaltet, an einen Investor verkauft und übertragen werden. Die meisten Insolvenzverwalter bedienen sich für die Vorbereitung und Abwicklung dieser Transaktionen renommierter M&S Büros, die, so soll man meinen, über alle Kompetenzzweifel erhaben sind. Weit gefehlt, wie uns unsere tägliche Praxis zeigt. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen bilden meist nur ein oberflächliches, positives Bild ab. Eine Tiefenprüfung vor Ort ist unumgänglich. Vor allem bei der Beurteilung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen ist es nötig „in die Zahlen einzusteigen“ und die meist positiven Ergebnisse näher zu durchleuchten. Lassen Sie sich am besten die Einzelbelege zeigen und sprechen Sie vor allem mit den Schlüssel-Mitarbeitern. Auch die Inventarlisten sollte man Punkt für Punkt durchgehen, Lagerbestände auf ihre Umschlagshäufigkeit überprüfen und ggf. abwerten. Bei den Maschinen ist es ratsam sich die Maschinenbücher und Störprotokolle zeigen zu lassen, den Instandhaltungsrückstau festzustellen und entsprechende Abwertungen vorzunehmen. Gerne versucht auch die Verkäuferseite einen Zeitdruck aufzubauen und von den vielen Mitbewerbern zu sprechen die in einem „Kopf an Kopf Rennen“ mit einem stünden, was regelmäßig gar nicht der Fall ist.
All diese Dinge bleiben einem nicht erspart, der Insolvenzverwalter und seine Berater sind nun Mal in erster Linie auch „nur“ Verkäufer deren Vergütung sich am getätigten Verkaufserlös bemisst. Ähnlich wie beim Gebrauchtwagenverkauf.













