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M&A Basics, 1. und 2. Juli 2013 in Frankfurt

09.04.201308:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: M&A Basics, 1. und 2. Juli 2013 in Frankfurt

(openPR) Unter Juristen zählt der Bereich „Mergers & Acquisitions“ (kurz: M&A), also der Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen zur Königsdisziplin. Die Tätigkeit in diesem Bereich erfordert nicht nur souveräne Rechtskenntnisse, sondern darüber hinaus ein ausgeprägtes wirtschaftliches Denken und Verständnis. Zudem spielen sich solche Transaktionen selten im rein nationalen Bereich ab, deshalb müssen zu den Kenntnissen im deutschen Recht in aller Regel Kenntnisse und Erfahrungen in anderen Rechtskreisen hinzukommen.



Ein Unternehmenskauf durchläuft unterschiedliche Phasen, bevor die Beteiligten endgültige Verträge schließen. In aller Regel treffen die Vertragsparteien Vorvereinbarungen, in denen sich sie zu Vertraulichkeit über die verhandelten Punkte verpflichten, da solche Vertragsdetails essenzielle und vertrauliche Informationen über die beteiligten Unternehmen beinhalten. Im Rahmen einer „Due Diligence“ versucht der Käufer, sich ein umfassendes und genaues Bild vom Kaufobjekt, seinem Wert, seinen Entwicklungsmöglichkeiten, aber auch zu möglicherweise schlummernden Risiken in Folge des Erwerbs zu verschaffen. In einem so genannten „data room“ werden dem Verkäufer zu diesem Zweck umfangreiche Unterlagen und Materialien zur Verfügung gestellt, durch die er sich über einen zuvor definierten Zeitraum hinweg ein Bild vom zu kaufenden Unternehmen machen kann.

Dem Unternehmenskauf liegt ein ausführliches und detailliertes Vertragswerk zu Grunde, in dem alle Detailfragen des Kaufs bzw. Verkaufs geregelt werden. Besonderheiten des Unternehmenskaufs bestehen u.a. dann, wenn das Kaufobjekt sich in der Krise oder sogar schon in der Insolvenz befindet. Dann steht einerseits die Chance auf einen besonders günstigen Kaufpreis im Raum. Gleichzeitig müssen sich die Vertragsparteien bei einem solchen „Distressed M&A“ mit zahlreichen Sonderfragen und arbeitsrechtlichen Folgen vertraut machen, um zu verhindern, dass ein solcher Erwerb sich wirtschaftlich als Fehlentscheidung erweist.

Der Lehrgang „M&A Basics“ am 1. und 2. Juli 2013 in Frankfurt bietet eine praxisnahe und fundierte Einführung in das Transaktionsgeschäft. Ausgehend von den wirtschaftlichen und strategischen Zielsetzungen der Beteiligten behandeln die Referenten alle Phasen eines Unternehmenskaufs, Praxisfragen der Due Diligence, Form- und Genehmigungserfordernisse sowie Besonderheiten bestimmter M&A-Transaktionen. Einen Schwerpunkt des Lehrgangs bilden Fragen der Vertragsgestaltung. Hier besprechen die Referenten mit den Teilnehmern ausführlich ausgewählte Vertragsklauseln. Der gesamte Lehrgang ist auf intensiven Austausch und Diskussion zwischen Referenten und Teilnehmern angelegt. Dabei besteht für die Teilnehmer ausreichend Gelegenheit, auch eigene Fragen und Praxisprobleme zur Sprache zu bringen und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.


Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter: http://www.akademie-heidelberg.de/seminar/13-07-rg100/ma-basics

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