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Grünes Gutachten entzieht dem ABS Argumentationsgrundlage

07.03.200609:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) [Düsseldorf, 6. März 2006] Zu dem heute von den Grünen veröffentlichtem Rechtsgutachten nimmt der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS NRW) Stellung: „Damit wurde einer Hauptargumentation des „Aktionsbündnis gegen Studiengebühren“ (ABS) der Boden entzogen“, kommentiert Roland Renzel, Landesvorsitzender des RCDS NRW. In diesem Rechtsgutachten sieht der Frankfurter Rechtsprofessor Georg Hermes keinen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Schutz des Vertrauens im Entwurf des „Gesetzes zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (HFGG)“. Genau dies hatte aber das Gutachten des Verwaltungsrechtlers Wilhelm Achelpöhler als eines der Hauptargumente gegen das HFGG herausgestellt. „Angesichts dieser Tatsache sollten die Rektoratsbesetzer des von der rot-grünen Opposition ideell gestützten ABS ihr rechtswidriges Verhalten überdenken,“ so der Landesvorsitzende.
Zugleich spricht sich der RCDS gegen die von den Grünen angedachte Fortführung des bisherigen Studienkontenmodells aus. „Die Einnahmen waren bei hohem Verwaltungsaufwand minimal und kamen nicht den Hochschulen zu Gute.“ konstatiert Renzel.
Das Frankfurter Gutachten wirft aus Sicht des RCDS die Frage auf, ob die Studienbeiträge auf einen einzigen Betrag festgelegt werden sollten. „Besonders beim sogenannten Ausfallfonds, der Einnahmeunterschiede zwischen den Hochschulen ausgleichen soll, stellt sich bei unterschiedlich hohen Studienbeiträgen die Gerechtigkeitsfrage. Wir fordern deshalb einen einheitliche Beitragssatz.“ so Renzel abschließend.

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