(openPR) In ihrer Sondersitzung vom 11. Oktober hat die IHK-Vollversammlung mit großer Mehrheit beschlossen, den bereits geplanten Mietkostenzuschuss von 100.000 Euro jährlich für maximal zehn Jahre in einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1 Mio. Euro zur Erweiterung der Hochschule Heilbronn umzuwandeln.
Darf eine IHK die regionale Hochschulinfrastruktur finanziell unterstützen? Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg sieht den Investitionskostenzuschuss der IHK Heilbronn-Franken für die Erweiterung der Hochschule Heilbronn in Höhe von 1 Mio. Euro als eine nach § 1 Abs. 1 IHK-Gesetz zulässige Aufgabenwahrnehmung.
Gestützt wird die Bewertung der IHK-Rechtsaufsicht auch durch ein von der IHK bei einer Anwaltskanzlei in Auftrag gegebenes Gutachten. Die Rechtsanwälte kommen darin ebenfalls zum Schluss, dass der geplante Investitionskostenzuschuss der IHK für den neuen Hochschulcampus in Heilbronn zulässig ist. Die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte liege, gerade aufgrund des Akademikermangels aus dem technischen und wirtschaftlichen Bereich, grundsätzlich im Interesse einer IHK, so ihre Begründung. Durch den Ausbau der Hochschule Heilbronn, die einen technischen und wirtschaftlichen Schwerpunkt besitzt, entstehen zusätzliche Studienplätze. Naheliegend sei, dass ein nicht unerheblicher Teil der ausgebildeten Studenten nach dem Studium auch in der Region verbleibe, was im Gesamtinteresse der Mitglieder der IHK liegt. Darüber hinaus würden die in der Studienordnung verpflichtend vorgeschriebenen Praxissemester bevorzugt am Standort absolviert. Hiervon profitieren die einzelnen Mitglieder der IHK Heilbronn-Franken, sodass die Interessen konkret betroffen seien. Die Erweiterung der Hochschule selbst betreffe somit zumindest mittelbar die Interessen der gewerblichen Wirtschaft der IHK Heilbronn-Franken. Sofern die Erweiterung des Campus der Schaffung zusätzlicher Studienplätze im Bereich der technischen und wirtschaftlichen Studiengänge dient, liege hier eine wirksame Wahrnehmung der Gesamtinteressen der IHK Heilbronn-Franken vor.
In ihrer Sondersitzung vom 11. Oktober hat die Vollversammlung der IHK Heilbronn-Franken erneut darüber beraten, den bereits geplanten Mietkostenzuschuss von 100.000 Euro jährlich für maximal zehn Jahre in einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1 Mio. Euro zur Erweiterung der Hochschule Heilbronn umzuwandeln. Immerhin besteht durch die neuen Hochschulpläne jetzt die Chance, in der Heilbronner Innenstadt auf einer Fläche von rund 4 500 Quadratmetern eine komplette Wirtschaftsfakultät mit 1 000 Studenten anzusiedeln, und so dem rasanten Wachstum der Hochschule Heilbronn im Zuge des „Hochschulausbauprogramms 2012“ des Landes Rechnung zu tragen.
„Wir sehen diese Investition in die Bildungsinfrastruktur der Region als wichtigen Beitrag zur Sicherung des künftigen Fach- und Führungskräftebedarfs unserer Unternehmen“, erklärte IHK-Präsident Thomas Philippiak in der Sitzung. Diese Einschätzung wird durch die IHK-Vollversammlung mitgetragen. In ihrer Sondersitzung vom 11. Oktober hat sie mit großer Mehrheit grünes Licht für den Investitionskostenzuschuss gegeben.