(openPR) Verden, 23.11.2006. Reifenwechseln unterliegt nicht dem Meisterzwang. Zu diesem Ergebnis kommt der Mannheimer Professor für Verwaltungsrecht Prof. Dr. jur. Peter Baumeister in einem für den Berufsverband Unabhängiger Handwerker (BUH e.V.) jüngst erstellten Gutachten. Anlass für das Gutachten war die Forderung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V., Reifenmontage zukünftig unter den Meisterzwang zu stellen. Dadurch würden ca. 10.000 Betriebe, die vom Reifen-wechsel leben, in ihrer Existenz bedroht. In dem Gutachten kommt Prof. Baumeister zu dem Ergebnis:
„Angesichts des sehr begrenzten Tätigkeitsumfangs stellt sich die Montage als eine einfache Tätigkeit mit kurzer Anlernzeit gem. § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 HwO dar. Dies gilt nicht nur für die Montage von Reifen „althergebrachter Bauart“. Auch die Montage von neuartigen, sog. „intelligenten Reifen“ (etwa Runflat-Reifen mit Reifendruckkontrollsystem RDKS) weist keine wesentlich längere An-lernzeit auf, so daß auch diese Tätigkeit gem. § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 HwO keiner Zulassungspflicht unterliegt.“
Damit erteilt Prof. Baumeister der Forderung, das Reifenwechseln gesetzlich unter den Meisterzwang zu stellen, eine klare Absage.
„Der BUH sieht sich durch das Gutachten in seiner Auffassung bestätigt, dass die Handwerksverbände die Berufsfreiheit ungerechtfertigt einschränken wollen“, erklärt BUH-Vorstandsmitglied Jonas Kuckuk. „Der Gesetzgeber ist gefordert, nun endlich dem gesamten Handwerk die Reifen zu wechseln und auf die Spur der Gewerbefreiheit zu schwenken“, so Kuckuk weiter.
Die Zusammenfassung des Gutachtens haben wir auf unserer Homepage
unter www.buhev.de veröffentlicht.
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