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Arbeitsrecht in der Praxis

06.03.200609:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) (Heidelberg, den 6.3.2006) Erfolgreiche Personalarbeit setzt ein fundiertes, immer wieder aktualisiertes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis zum Arbeitszeugnis liegen zahlreiche Tücken, deren Nichtbeachtung mit unangenehmen Folgen und Kosten verbunden sein kann. Zusätzlich sorgen die vielen Vorschriften zur Kündigung und zum Kündigungsschutz immer wieder für Komplikationen.

Deshalb ist es wichtig, die Grundlagen des Arbeitsrechts sowie deren Umsetzungen in die Praxis zu kennen. Nur so können arbeitsrechtlich relevante Situationen sicher entschieden werden.

Der Intensiv-Lehrgang „Arbeitsrecht in der Praxis“ vermittelt vom 15.-17. Mai 2006 in Köln alles, was Sie zum Arbeitsrecht wissen müssen. Im Anschluss an die Darstellung der Grundbegriffe des Arbeitsrechts bildet das Arbeitsvertragsrecht – von der Anbahnung bis zum Zeugnis – einen Schwerpunkt dieses Lehrgangs. Ein weiteres zentrales Thema ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert, wie z.B. Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Lernen Sie, personalpolitische Entscheidungen rechtssicher treffen zu können, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Die Vermittlung der Lerninhalte erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesänderungen und Rechtsprechung sowie anhand von Checklisten.

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