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Geschädigte Fondax-Anlegerin bekommt Recht und Geld

03.04.201417:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Geschädigte Fondax-Anlegerin bekommt Recht und Geld
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

(openPR) Fondax-Anlage lohnt sich: Anlegerin erhält 4,3 % Zinsen über 11 ½ Jahre – allerdings nur im Klagewege - Rechtsanwälte Röhlke erstreiten Schadensersatz und Restbetrag mit Verzinsung für Fondax-Anlegerin

Berlin, 01.04.2014

Eine von Röhlke Rechtsanwälte vertretene Anlegerin kann sich über eine Verzinsung ihres bei der „Fondax-/ Aktona-Gruppe“ angelegten Geldes in Höhe von fast 4,3 % pro Jahr freuen. Allerdings musste die Gesellschafterin dafür die Gründungsgesellschafter der FCT Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG vor dem Landgericht und Oberlandesgericht München verklagen und hierfür in zwei Instanzen gewinnen.



Fondax Gewinn nach gerichtlicher Auseinandersetzung für geschädigten Anleger - Was war geschehen?

„Unsere Mandantin hatte sich im Spätsommer 2003 mit einer Einmalzahlung von 50.000,00 Euro an der der FCT Capital Trust GmbH & Co. KG (FCT) beteiligt. Sie hatte einen sogenannten Entnahmeplan vereinbart, welcher ihr bis zu unserer Beauftragung eine Entnahme in Höhe von monatlich 250,00 Euro bis insgesamt 23.250,00 Euro sicherte. Den Restbetrag haben wir als Schadensersatz für eine Falschberatung gerichtlich geltend gemacht und dabei für unsere Mandantin vollständig obsiegt. Zugesprochen wurde der Restbetrag mit gesetzlicher Verzinsung seit dem August 2003, die sich auf über 20.000,00 Euro summiert hatte. Insgesamt konnte die Mandantschaft somit einen Kapitalrücklauf von 74.650,00 Euro realisieren, was einer Verzinsung von fast 4,3 % entspricht. Traurig, dass Anleger offensichtlich nur im Falle einer erfolgreichen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Gewinnen bei Fondax rechnen können“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, dessen Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte die Anlegerin beauftragt hatte.

Fondax / Aktona Anleger Kündigen ordnungsgemäß die Beteiligung – Was können sie erwarten?

Andere Anleger haben weniger Glück: der Rechtsanwalt berichtet von vielen Mandanten, die sich nach ordnungsgemäßer Kündigung ihrer Beteiligung an ihn gewendet haben. Nach Ablauf der vertraglichen Beteiligungslaufzeit steht diesen Anlegern grundsätzlich das Recht zu, ihr sogenanntes Auseinandersetzungsguthaben von der jeweiligen Fondax Anlagegesellschaft zu fordern und ausgezahlt zu bekommen. Ebenso steht ihnen das Recht zu, dieses Auseinandersetzungsguthaben detailliert berechnet zu bekommen. Leider ist das Vorgehen der Fondax / Aktona-Gruppe oftmals für die betroffenen Anleger ein anderes. „Unsere Mandanten berichten, dass das Auseinandersetzungsguthaben häufig entweder gar nicht erstellt wird oder in einer Form, die kaum nachprüfbar ist. Die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens schwankt dabei je nach Beteiligungsgesellschaft, teilweise sogar innerhalb derselben Beteiligungsgesellschaft stark: zwischen 10 % und 50 % des investierten Kapitals sind hier bisher von den Fondax-/Aktzona-Gesellschaften mitgeteilt worden. Eine Zahlung, die auch nur annähernd die Einlagenhöhe erreichte oder gar mit entsprechendem Gewinn für den Anleger versehen war, konnten wir dagegen nicht beobachten“, teilt Anwalt Christian- H. Röhlke mit.

Fazit: Ansprüche Fondax-/Aktona- Anleger

Röhlke Rechtsanwälten rät allen betroffenen Fondax-/Aktona- Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadenersatz zügig von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Für Rückfragen und Informationen Fondax Hilfe ( http://www.kanzlei-roehlke.de/ ) stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030-715 206 71 oder E-Mail gerne zur Verfügung. Erfahrungen in ähnlichen Fällen zeigen, dass betroffene Anleger auch auf die Verjährungsfristen achten müssen. In einigen Fondax/Aktona - Fällen droht bereits die 10 jährige Verjährungsfrist zugunsten der Schädiger einzugreifen, so dass längeres Zuwarten hier nachteilig für die geschädigten Anleger ist.


V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

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