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AXA Immoselect: Landgericht Nürnberg-Fürth: Bank zum Schadensersatz verurteilt

Bild: AXA Immoselect: Landgericht Nürnberg-Fürth: Bank zum Schadensersatz verurteilt
http://www.kanzlei-renner.de/AXA_Immoselect.html
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(openPR) Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Immobilienfonds AXA Immoselect zu entscheiden. Die Ausgangssituation ist gewesen, dass der Anlegerin der Immobilienfonds AXA Immoselect vermittelt worden ist. Im Zuge des Verfahrens beanstandete die Anlegerin u.a., dass sie nicht auf das Risiko der Fondsschließung hingewiesen worden sei. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat jedoch festgestellt, dass dazu die Bank verpflichtet gewesen ist. Nach einer Gesamtschau der weiteren Fallumstände hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die beklagte Bank zum Schadensersatz verurteilt und ist damit weitgehend den geltend gemachten Forderungen der Anlegerin gefolgt.



Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“

vgl. Sie auch:
http://kanzlei-renner.de/AXA_Immoselect.html

Die Kapitalanlagegesellschaft des Immobilienfonds AXA Immoselect (WKN 984645) ist die AXA Investment Managers Deutschland GmbH.

Der AXA Immoselect wurde aufgelegt am 03.06.2002. Das ursprünglich gezeichnete und eingezahlte Eigenkapital des AXA Immoselect betrug ca. EUR 700 Mio. Der Investitionsgegenstand des AXA Immoselect sind weit überwiegend Büroimmobilien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden.

Mit dem Fonds sind konzeptionell Chancen und Risiken verbunden. Typischerweise liegt eine Chance u.a. in der größeren Diversifikation eines Fonds und damit einem verminderten Ausfallrisiko. Doch kann eine Performance nicht garantiert werden. Demgegenüber bestehen die allgemeinen Anlagerisiken von Immobilienanlagen, so z.B. das Altlastenrisiko, das Baumängelrisiko, das Leerstandsrisiko, das Mietausfallrisiko und das spezielle Risiko einer unerwarteten Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine.

Autor und Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -

Tel.: 030 / 810 030 - 22

Rechtsanwalt Ralf Renner berät und vertritt Anleger.

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind Rechtsfragen geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie prüfen lassen wollen, welche Rechte und Ansprüche bestehen. Denn pauschale Aussagen verbieten sich. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten.

Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater oder eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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