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Über die Wahlbeobachtung in der Republik Belarus

27.02.200609:50 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) In der Republik Belarus ist die Wahlbeobachtung im Wahlgesetzbuch (Artikel 13) gesetzlich verankert. Diese kann sowohl von nationalen als auch ausländischen Beobachtern durchgeführt werden.

Nach Angaben der Zentralen Wahlkommission sind in Belarus im Moment bereits 216 internationale Wahlbeobachter akkreditiert, die die bevorstehende Präsidentschaftswahl langfristig verfolgen werden. Darunter sind 102 Beobachter von der GUS, 50 – vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE, 48 – von der Parlamentarischen Versammlung des Staatenbundes von Belarus und Russland, sowie einige Beobachter von ausländischen Wahlbehörden und bürgerlichen Organisationen. Die Zentrale Wahlkommission erwartet, dass mehr als 700 internationale Wahlbeobachter unmittelbar vor der Präsidentschaftswahl in Belarus, die am 19. März stattfinden wird, ins Land kommen werden.

Unterdessen hat die GUS-Wahlbeobachtermission den ersten Zwischenbericht im Zusammenhang der Präsidentschaftswahlkampagne in Belarus vorbereitet.

Wie es im Dokument heißt, verläuft diese ruhig und in voller Übereinstimmung mit der belarussischen Gesetzgebung. Unter anderem wurden die Wahlkommissionen rechtzeitig aufgestellt, die Initiativgruppen der Bürger, die die Unterschriften für Nominierung der Kandidaten sammelten, haben ihre Arbeit beendet. Alle Initiativgruppen haben unter gleichen Bedingungen gearbeitet, sie waren am gleichen Tag registriert und haben die gleiche Zahl der Sammellistenformulare erhalten. Die GUS-Beobachter weisen darauf hin, dass die Unterschriftensammlung entsprechend der Wahlgesetzgebung durchgeführt wurde.

Zugleich hat die GUS-Wahlbeobachtungsmission festgestellt, dass die Präsidentschaftswahl in Belarus vor dem Hintergrund des politischen Drucks von Außen vorbereitet wird. Die unbegründet harten Erklärungen, vorgefasste Kommentare, voreingenommene Einschätzungen seitens einzelner Amtspersonen europäischer Organisationen und der USA betrachten die GUS-Beobachter als die Absicht, die negative Einstellung der Weltöffentlichkeit und internationalen Beobachter gegenüber der Präsidentschaftswahl zu prädestinieren. Es wird stark bezweifelt, dass solche Handlungen gegenüber dem souveränen Staat dem Volkerrecht entsprechen könnten.

Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland
www.belarus-botschaft.de

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